Teilaufhebung Bebauungsplan „Maierhof III“ in Lorch

Aufstellungsbeschluss
 
Der Gemeinderat hat am 14.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den o.g. Bebauungsplan und die
Örtlichen Bauvorschriften teilweise aufzuheben.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Geltungsbereich
 
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Lorch im Gewann „Au“ zwischen der Rems und der Bundesstraße 29
(B 29), westlich der Straßen „Am Kreuzwiesle“ und „Austraße“. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 1,3 ha und
ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine dicke, schwarz gestrichelte Linie abgegrenzt.

Lageplan Geltungsbereich (Siehe Anlage)
 
 
Ziel und Zweck der Planung
 
Der Bebauungsplan „Maierhof III“ wurde im Jahr 1991 aufgestellt, u.a. um der seinerzeit einer nördlich über der Rems im
Gewerbegebiet an der Maierhofstraße gelegenen Firma eine Betriebserweiterung (Abstellfläche für Roh-Fahrzeuge) zu
ermöglichen. Nachdem die Firma im Jahre 2019 den Standort Lorch aufgeben musste, besteht nun für einen Parkplatz für
„Roh-Fahrzeuge“ südlich der Rems absehbar kein konkreter Bedarf mehr.
Dieser Bebauungsplan entspricht für den als Gewerbegebiet festgelegten Teilbereich somit nicht mehr den Planungszielen
und aktuellen Planungserfordernissen und soll daher ersatzlos aufgehoben werden.
Nach Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen und der Örtlichen Bauvorschriften ist dieser Planbereich wieder
nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) baurechtlich zu beurteilen und somit einer landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten.
Im Bebauungsplan von 1991 wurde in Verlängerung der Straße „Am Kreuzwiesle“ auch ein Allgemeines Wohngebiet (WA) für 4 Wohnbaugrundstücke in Abrundung der vorhandenen Wohnbebauungen vorgesehen.
Diese Wohnbebauung ist zwar noch nicht umgesetzt, noch ist die hierfür geplante Erschließungsstraße hergestellt. Jedoch wird
diese mäßige Erweiterung einer Wohnbebauung weiterhin städtebaulich als angemessen, vertretbar und wünschenswert angesehen, weshalb der Bebauungsplan für die Erweiterung der Wohnbebauung an diesem Standort beibehalten und nicht aufgehoben werden soll.

Frühzeitige Beteiligung
 
Der Gemeinderat hat am 18.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der Satzungen zur Teilaufhebung des Bebauungsplans
und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und be-schlossen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie gleichzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange einzuholen.
 
Der Vorentwurf der Satzungen zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften kann in der Zeit
 
vom 12.02.2024 bis 15.03.2024 - je einschließlich –
 
von der Öffentlichkeit im Internet unter www.stadt-lorch.de eingesehen und abgerufen wer-den.
 
Die Unterlagen liegen während des oben genannten Zeitraums auch beim Bürgermeisteramt Lorch, Rathaus, Hauptstraße 19,
73547 Lorch während den üblichen Dienststunden des Bür-germeisteramtes (Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Abgabe von Stellungnahmen
 
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen u.a.
elektronisch (E-Mail an oliver.tursic@stadt-lorch.de) schriftlich (z.B. Brief, Fax) oder mündlich zur Niederschrift unter oben
angegebener Adresse vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird gebeten die volle Anschrift anzugeben, da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird.
Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Planunterlagen / umweltbezogene Informationen
 
Bestandteile sind der Lageplan und die Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung des Planungs- & Ingenieurbüros Wahl (Vorentwurf 1.2) mit Stand vom 08.01.2024.
Als Anlage ist ein Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanz beigefügt.
 
 
Lageplan Vorentwurf (Siehe Anlage)
 
 
 
 
Lorch, den 29.01.2024
 
Marita Funk, Bürgermeisterin