Sanierungsgebiet Waldhausen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Jahr 2021 haben wir mit dem Stadtentwicklungsplan Lorch 2035, der im Rahmen einer großen Bürgerbeteiligung entstand, nicht nur einen „roten Leitfaden“ für die perspektivische und zielgerichtete Entwicklung unserer Stadt erarbeitet, sondern auch die Voraussetzung zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm. Im Rahmen der diesjährigen Bewilligung wurden uns bereits 1.000.000 Euro an Fördergelder in Aussicht gestellt. Private Erneuerungen und Instandsetzungen von Gebäuden bzw. die Neuordnung privater Grundstücke nehmen im Sanierungskonzept unserer Stadt einen großen Stellenwert ein.

Der Gemeinderat der Stadt Lorch hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 über die Fördermodalitäten für private Modernisierungsmaßnahmen im Landessanierungsprogramm beraten:

  • Unterhalb einer Grenze in Höhe von 100.000 € der als Erneuerungsaufwand anerkennungsfähigen Herstellungskosten beträgt die für die Errechnung des Zuschusses zugrunde zulegende Förderquote 20 %.
  • Für anerkennungsfähige Herstellungskosten oberhalb der Grenze von 100.000 €, bis hin zu anerkennungsfähigen Herstellungskosten von bis zu 200.000 €, beträgt die Förderquote 25 %.
  • Für alle über dieser Höhe von 200.000 €, bis zur festgelegten Obergrenze von 500.000 €, liegenden anerkennungsfähigen Herstellungskosten beträgt die Förderquote 10 %.
  • Der Abbruch eines Gebäudes wird bei einem anerkannten Nachnutzungskonzept mit 80 %, maximal 100.000 Euro gefördert.

Über die Ergebnisse dieser Beratungen, welche Maßnahmen im Detail förderfähig sind, welche Voraussetzungen es zu beachten gibt und wie der Ablauf einer geförderten, privaten Modernisierungsmaßnahme ist, möchten wir die Eigentümer der Grundstücke, die im Sanierungsgebiet liegen informieren.

HIER können Sie in digitaler Form einen Flyer mit allen Fördermodalitäten downloaden.

Als persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen unser Hauptamtsleiter, Oliver Tursic von der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

Oliver Tursic
Hauptamt
Fax (0 71 72) 18 01-59
Gebäude Rathaus Lorch
Raum 0.6
Aufgaben

Hauptamtsleiter, Personal, Geschäftsstelle Gemeinderat, Stadtplanung, Tourismus / Kultur, Gutachterausschuss, Grundbucheinsichtsstelle

Ihre
 
Marita Funk
Bürgermeisterin