Vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025
Bundestagswahl 2025
Wahlscheinantrag für Briefwahl
Unter nachfolgendem Link finden Sie das Formular zur Beantragung der Briefwahl.
Bitte übernehmen Sie die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt.
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.
Wahlberechtigt ist:
wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- seit mindestens 3 Monaten, also seit dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können aber unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen und müssen hierzu vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde (letzte Gemeinde in der sie vor ihrem Fortzug ins Ausland gemeldet waren) stellen.
Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) beim Wahlamt eingehen! Er ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins; mit dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt, sobald der Stimmzettel vorliegt.
Briefwahl
Bis spätestens 2. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Mit dem Vordruck auf der Rückseite oder dem dort aufgedruckten QR-Code kann die Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wenn notwendig, kann der Antrag bereits vorab ohne Wahlbenachrichtigung gestellt werden, entweder per Mail an info@stadt-lorch.de oder schriftlich an Stadt Lorch, Wahlamt, Hauptstraße 19, 73547 Lorch mit folgenden Angaben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse.
Bitte beachten:
Die Briefwahlunterlagen können erst nach Druck der Stimmzettel ausgegeben werden. Aufgrund der Fristen bei der vorgezogenen Neuwahl liegen die Stimmzettel voraussichtlich frühestens erst ab Mitte der zweiten Februarwoche vor.
Dadurch steht für den Versand der Briefwahlunterlagen und den Rückversand der Wahlbriefe nur ein relativ kurzer Zeitraum zur Verfügung. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Wahlsonntag, 23. Februar, 18 Uhr bei der Stadt Lorch, Wahlamt, Hauptstraße 19, 73647 Lorch eingegangen sein. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden!
Bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr kann die Briefwahl beantragt werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir jedoch um eine möglichst frühzeitige Beantragung.
Im Falle eines nicht zugegangenen oder verloren gegangenen Wahlscheins kann noch am Samstag, 22.02.2025 bis 12.00 Uhr die Briefwahl beantragt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung auch am Sonntag, 23.02.2025 bis 15.00 Uhr möglich.