Landtagswahl BW am 8. März 2026
Am 08. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Wahlberechtigt ist wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag und
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- seit mindestens 3 Monaten, also seit dem 08. Dezember 2025 in Baden-Württemberg eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Briefwahl
Bis spätestens 15.02.2026 werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Mit dem Vordruck auf der Rückseite oder dem dort aufgedruckten QR-Code kann die Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wenn notwendig, kann der Antrag bereits vorab ohne Wahlbenachrichtigung gestellt werden, entweder per Mail an oder schriftlich an Stadt Lorch, Wahlamt, Hauptstraße 19, 73547 Lorch mit folgenden Angaben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch über folgenden Link möglich:
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08136042
Bitte beachten: Die Briefwahlunterlagen können erst nach Druck der Stimmzettel ausgegeben werden. Dies ist voraussichtlich ab KW 5 möglich.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Wahlsonntag, 08. März, 18 Uhr bei der Stadt Lorch, Wahlamt, Hauptstraße 19, 73547 Lorch eingegangen sein. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden!
Bis Freitag, 06. März, 15.00 Uhr kann die Briefwahl beantragt werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir jedoch um eine möglichst frühzeitige Beantragung.
Im Falle eines nicht zugegangenen oder verloren gegangenen Wahlscheins kann noch am Samstag, 07.03. bis 12.00 Uhr die Briefwahl beantragt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung auch am Sonntag, 08.03. bis 15.00 Uhr möglich.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (z.B. bei Zuzug nach Lorch nach dem 26.01.) muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (15.02.2026) beim Wahlamt eingehen! Er ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Mit dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt, sobald der Stimmzettel vorliegt.
Ansprechpartner:
Bei Anträgen zur Briefwahl:
Miriam Meschke, Tel: 07172/1801-18
Für allgemeine Fragen zur Wahl:
Sophie Graß, Tel. 07172/1801-15
E-Mail:
info@stadt-lorch.de oder ordnungsamt@stadt-lorch.de
