Ihr Draht zu den Stadtjägern
Die Verwaltung erhält zunehmend Anrufe besorgter Bürger, die einen oder mehrere Waschbären auf Ihrem Grundstück oder gar auf der Terrasse und im schlimmsten Fall auf dem Dachboden beobachten. Wie Sie mit dieser Situation umgehen sollen, möchten sie dann vom Ordnungsamt wissen. Waschbären und andere Wildtiere breiten sich zunehmend aus und können erheblichen Schaden anrichten.
Jagdpächter der Stadt dürfen im befriedeten Gebiet allenfalls beratend tätig werden. Wenn es aber dann darum geht, eine Falle aufzustellen, benötigen diese in jedem Einzelfall eine Fallengenehmigung, die beim Landratsamt Ostalbkreis (Untere Jagdbehörde) genehmigt werden muss. Daher hat die Stadt sich mit dem Wildtierbeauftragten des Landratsamtes und ausgebildeten Stadtjägern in Verbindung gesetzt und von der Möglichkeit zur Einsetzung von speziell für die Bejagung von Wildtieren im befriedeten Gebiet ausgebildeten Stadtjägern Gebrauch zu machen.
Ein Stadtjäger ist ein Jäger mit Zusatzausbildung, der vom der Gemeinde / Stadt bestellt wird und dann auf Zuruf und auf Anforderung von Bürgern – tätig werden darf, ohne dass er dafür Einzelgenehmigungen bei der Unteren Jagdbehörde einholen muss.
Selbstverständlich wird der Stadtjäger zunächst die Situation vor Ort prüfen und den Bürger beratend unterstützen.
Nur wenn nichts anderes hilft, wird er auch mit einer Falle zielgerichtet tätig werden und das Tier bejagen.
Fünf Stadtjäger werden künftig in einer Art Stadtjägerpool sich um die Stadt Lorch kümmern.
Diese sind erreichbar unter folgender E-Mail Adresse:
stadtjaeger@stadt-lorch.de
Telefonisch sind diese auch unter folgender Telefonnummer erreichbar:
07172/1801-90.
Diese Dienstleistung ist selbstverständlich – genau wie eine Schädlingsbekämpfung im privaten Bereich – kostenpflichtig und muss von dem jeweiligen Bürger selbst getragen werden.
