Wasserzählerablesung 2025 – wie funktioniert es?
Selbstablesung der städtischen Wasserzähler - es wird Ihnen ein Selbstablesebrief zugestellt.
Hierzu bitten wir Sie, Ihre Zählerstände bis zum 31.12.2025 abzulesen und uns bis spätestens 5. Januar 2026 zu melden.
Bitte nutzen Sie dazu die Onlinezählerstandserfassung (siehe Artikel Wasserzählerablesung)!
Alternativ können Sie uns die zugestellte Ablesekarte vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder zurücksenden. Selbstverständlich können Sie die Ablesekarte auch im Rathaus Lorch oder bei der Geschäftsstelle Waldhausen einwerfen.
Ebenso ist eine Rückantwort per Fax (07172/1801-59) oder eingescannt per E-Mail (wasserveranlagung@stadt-lorch.de) möglich.
Eine telefonische Annahme des Zählerstands ist nicht möglich!
Sollte keine Meldung des Zählerstands eingehen, wird der Verbrauch geschätzt.
Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall die Abschlagsbeträge für 2026 auf Basis des geschätzten Verbrauches 2025 ermittelt werden, die erst mit der Jahresendrechnung 2026 (voraussichtlich im Februar 2027) verrechnet werden.
Seit 01.01.2021 gelten folgende Wasser-/Abwassergebühren:
- Frischwassergebühr: 2,48 Euro/m³ netto zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer
- Grundgebühr für einen normalen Hauswasserzähler: 1,83 Euro/Monat netto zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer
- Schmutzwassergebühr: 2,44 Euro/m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,30 Euro/m²
- Gebühr für Abwasser aus geschlossenen Gruben: 4,88 Euro/m³
- Gebühr für Abwasser aus Kleinkläranlagen: 61,00 Euro/m³
Voraussichtlich im Februar 2026 erfolgt dann die Jahresendrechnung der Wasser-/Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025, bei der alle bereits einbezahlten Abschlagszahlungen verrechnet werden.
Die neuen künftigen Abschlagsbeträge sind in der Jahresendrechnung 2025 aufgeführt und jeweils zu den Terminen 31. März 2026, 30. Juni 2026, 30. September 2026 und 31. Dezember 2026 zur Zahlung fällig.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre Stadtverwaltung Lorch
