Taubenfütterungsverbot in Lorch

In vielen Städten und Gemeinden nimmt die Zahl der Stadttauben seit Jahren spürbar zu. Auch in Wohngebieten führen größere Taubenansammlungen zunehmend zu Beschwerden durch Verschmutzungen, Lärm sowie Schäden an Gebäuden und Balkonen. 

Vermehrte Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aus Lorch nehmen wir zum Anlass, auf das Taubenfütterungsverbot im öffentlichen Raum in Lorch hinzuweisen. Dies ist auch ausdrücklich in § 15 der Polizeiverordnung geregelt. Das Verbot umfasst auch das gezielte Auslegen Lebensmittelresten auf öffentlichen Flächen. Hintergrund ist die zunehmende Taubenpopulation, die durch das große künstliche Nahrungsangebot in der Stadt entsteht, sowie die damit verbundenen Verschmutzungen und hygienischen Probleme in Wohngebieten. Vergleichbare Regelungen bestehen in vielen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Verstöße gegen die Polizeiverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 
 
Darüber hinaus werden auf Privatgrund neben Tauben auch andere Schädlinge wie Ratten durch ausgelegte Lebensmittel und Vogelfutter angelockt.
Deshalb wird folgendes empfohlen: 

  • Bitte keine Tauben oder Wasservögel im öffentlichen Raum füttern. 
  • Keine Essensreste (auch kein Vogelfutter!) auf Gehwegen, Balkonen, Terrassen oder Grünflächen zurücklassen. 
  • Müllbehälter stets geschlossen halten. 
  • Balkone und Dachvorsprünge sowie Photovoltaikanlagen sauber halten und mögliche Nistplätze möglichst frühzeitig sichern.

Die Stadt Lorch bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mithilfe, öffentliche Plätze und Wohngebiete sauber und lebenswert zu halten.