Ab sofort gibt es in Lorch „Stadtjäger“

In jüngster Vergangenheit gab es zunehmend Anrufe von Bürgerinnen und Bürger, die einen oder mehrere Waschbären
auf ihrem Grundstück oder im Dachboden bzw. Keller/Schuppen beobachten konnten.

Die Frage, wie man sich am besten verhält oder den Waschbären wieder aus dem Dachboden bekommt, wurde gestellt.
Waschbären und andere Wildtiere breiten sich zunehmend aus und können erheblichen Schaden anrichten.

Jagdpächter der Stadt dürfen im befriedeten Gebiet allenfalls beratend tätig werden. Wenn es jedoch darum geht, eine Falle
aufzustellen, benötigen diese in jedem Einzelfall eine Fallengenehmigung, die beim Landratsamt Ostalbkreis (Untere Jagdbehörde)
genehmigt werden muss. Daher war die Stadt in den zurückliegenden Wochen im engen Austausch mit dem Wildtierbeauftragten
des Landratsamtes sowie ausgebildeten Stadtjägern. Neben der Einzelfallgenehmigung besteht die Möglichkeit zur Einsetzung von
speziell für die Bejagung von Wildtieren im befriedeten Gebiet ausgebildeten Stadtjägern Gebrauch zu machen.

Ein Stadtjäger ist dabei ein Jäger mit Zusatzausbildung, der von der Stadt bestellt wird und durch Beauftragung/ Anforderung von
Bürgern tätig werden darf, ohne dass er dafür eine kostenpflichtige Einzelgenehmigung bei der Unteren Jagdbehörde einholen muss.

Selbstverständlich wird der Stadtjäger zunächst die Situation vor Ort prüfen. Nur wenn nichts anderes hilft, wird er mit einer
Falle zielgerichtet tätig werden und das Tier bejagen. Diese Dienstleistung ist – genau wie eine Schädlingsbekämpfung im privaten
Bereich – kostenpflichtig. Der jeweilige Eigentümer/Auftraggeber erhält direkt von den Stadtjägern eine Kostenrechnung.

Fünf Stadtjäger werden künftig sich nebenberuflich in einer Art „Stadtjägerpool“ um die Stadt Lorch bzw. private Anfragen kümmern.

Diese sind erreichbar unter folgender E-Mail Adresse: stadtjaeger@stadt-lorch.de

Telefonisch sind diese auch unter folgender Telefonnummer erreichbar: 07172/1801-90.

In Notfällen bzw. lebensbedrohlichen Lagen ist weiterhin der Polizeivollzugsdienst zu kontaktieren.