Hinweise zum Winterdienst und der Räum- und Streupflicht

Der Winter kommt zurück und daher bitten wir im Interesse aller Mitbürgerinnen und Mitbürger auf besondere gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung: 

Die Schneeräumfahrzeuge können ihren Dienst nur dann verlässlich und umfassend erledigen, wenn die Straßen nicht unnötig mit Autos zugeparkt sind. Deshalb bitten wir alle Autobesitzer darum, ihre Autos möglichst immer auf ihren privaten Stellplätzen oder in ihren Garagen – und nicht auf der Straße - abzustellen und die Straßen nicht beidseitig zu beparken.
 
Gleichzeitig verweisen wir alle Hauseigentümer oder Hausbesitzer sowie Grundstückseigentümer auf ihre Räum- und Streupflicht. 
Die an ihre Häuser oder Grundstücke angrenzenden Flächen wie Gehwege oder - sofern keine Gehwege vorhanden sind - Fahrbahnränder, Fußwege u. ä. sind mindestens auf 1,00 m Breite zu räumen. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil der Fläche, soweit der Platz dafür ausreicht, anzuhäufen. Die eindringliche Bitte des Teams vom städtischen Bauhof: Der Schnee vom privaten Grundstück darf nicht auf die Straße geräumt werden, da dort (gemäß der Priorisierung) die Räumfahrzeuge fahren und der Straßenverkehr gefährdet wird! 

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1 Meter zu räumen.
Die Flächen müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet werktags um 21.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen um 20.00 Uhr.
 
Ein großes Dankeschön an das Team vom Bauhof, das mitten in der Nacht mit dem Winterdienst startet(e) und die Straßen auf Gemarkung Lorch nach und nach gemäß der Priorisierung der Straßen von den Schneemassen befreit(e).
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Regelungen und bedankt sich für Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten im Interesse der allgemeinen Sicherheit.

Vielen Dank!