Ordnung auf den Friedhöfen in Lorch, Waldhausen, Weitmars und Rattenharz
In jüngster Vergangenheit sind auf den Friedhöfen in Lorch, Waldhausen, Weitmars und Rattenharz vermehrt Verstöße gegen die Friedhofssatzung aufgefallen.
Daher wird an dieser Stelle auf die wichtigsten Punkte nochmals hingewiesen und um Beachtung gebeten.
Mülltrennung: Es darf kein Plastikmüll in der Grünabfallgrube entsorgt werden, da Plastikmüll nicht kompostierbar ist. Für die Entsorgung des Grünabfalls und der Blumenschalen sind die dafür vorgesehenen Transportwägen zu benutzen. Laub und Schnittblumen sind in den dafür vorgesehenen grünen Tonnen zu entsorgen.
Grabpflege: Ebenso fällt vermehrt auf, dass einige Gräber nicht mehr gepflegt werden. Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen (getrennte Mulden für Erde / Grünzeug / Restmüll) zu entsorgen.
Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. Anpflanzungen dürfen nicht höher als das Grabmal – maximal jedoch 0,80 m. hoch sein.
Sollte eine ordnungsgemäße Grabpflege aus verschiedenen Gründen (altersbedingt, gesundheitlich, räumliche Entfernung, etc.) nicht mehr möglich sein, kann das Nutzungsrecht vor Ablauf der Ruhezeit an die Stadt Lorch zurückgegeben werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung Lorch, Herr Latzko, Tel.: 07172/1801-12.
Hunde: Besonders auf dem Friedhof in Waldhausen haben in letzter Zeit vermehrt Hunde ihre Notdurft auf den Rasenflächen verrichtet. Das Mitbringen von Hunden ist auf allen Friedhöfen der Stadt Lorch nicht gestattet. Ebenfalls ist das Radfahren auf den Friedhöfen der Stadt Lorch nicht gestattet. Bitte steigen Sie ab und schieben Sie Ihr Fahrrad.
Wir bitten um künftige Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Stadtverwaltung Lorch
Ordnungsamt
