Neues Landesnichtraucherschutzgesetz: Rauchverbot an Bushaltestellen

Der Verkehrsverbund VVS informiert: 
Ab dem 01.06.2026 gilt das Landesnichtrauchergesetz auch an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs beim Warten auf Bus und Bahn.

Die im neuen Landesnichtrauchergesetz verankerte Regelung sieht vor, dass Zigaretten, Zigarren, Zigarillos sowie E-Zigaretten künftig nicht mehr im Haltestellenumfeld benutzt werden dürfen.
Ziel ist es, Fahrgäste vor Passivrauch zu schützen, für ein angenehmeres Umfeld an Haltestellen zu sorgen und die Wartebereiche sauberer zu halten.