Hinweis zur ordnungsgemäßen Bereitstellung von Müll

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass der zur öffentlichen Abfuhr bereitgestellte Müll gemäß § 17 der in Lorch geltenden Polizeiverordnung erst am Abend vor der Abfuhr ab 18.00 Uhr bereitgestellt werden darf. Leider wird diese Regelung derzeit von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Lorch nicht beachtet.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass durch das viel zu frühe Bereitstellen des Mülls Schädlinge wie Ratten oder auch Waschbären angelockt werden und zu Geruchsgelästigungen führt. Weiter beeinträchtigt der tagelang abgelagerte Müll das Stadtbild erheblich.Die Stadt bittet daher alle Einwohnerinnen und Einwohner eindringlich, sich an die vorgeschriebenen Zeiten zu halten und die Müllbehälter erst am Tag vor der Abfuhr bereitzustellen sowie nach der Leerung zeitnah wieder vom Straßenrand zu entfernen.
 
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass den Verantwortlichen die Kosten für die Entsorgung von zu früh bereitgestellten, gelben Säcke durch unseren Bauhof in Rechnung gestellt werden, sofern diese nicht unverzüglich zurück ins Haus geholt werden. Des Weiteren sehen wir uns in solchen Fällen gezwungen entsprechende Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen einzuleiten.
 

Daher bitten wir um Verständnis und Beachtung der obigen Regelungen!
 

Stadtverwaltung Lorch
Ordnungsamt