Erstellung des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Lorch

Unsere Stadt erstellt derzeit einen qualifizierten Mietspiegel. Ein Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete im Gemeindegebiet. Grundlage hierfür sind die in den vergangenen sechs Jahren vereinbarten oder geänderten Mieten für vergleichbaren Wohnraum hinsichtlich Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage sowie energetischer Eigenschaften und Ausstattung (§ 558 Abs. 2 BGB).

Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter bei der Einschätzung ortsüblicher Mietpreise.
Zur Erstellung des Mietspiegels ist eine Datenerhebung erforderlich. Hierzu werden im Zeitraum Juli bis August 2026 zufällig ausgewählte Haushalte angeschrieben. Die Befragung erfolgt dann durch das mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen bis Mitte September.
 
Die Teilnahme an der Befragung ist gemäß § 2 Mietspiegelreformgesetz (MsRG) verpflichtend. Die Beantwortung ist kostenfrei. Der ausgefüllte Fragebogen kann mit dem beigefügten Freiumschlag zurückgesendet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fragebogen online über einen gesicherten Zugang auszufüllen.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich für die Erstellung des Mietspiegels verwendet. Personenbezogene Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Beendigung des Projekts gelöscht.
Die Stadt Lorch bedankt sich bereits im Voraus für die Unterstützung der angeschriebenen Haushalte.