Jahresveranlagung Hundesteuer 2026 sowie Ausgabe neuer Hundesteuermarken
Die Hundehalter erhalten mit dem Hundesteuerbescheid für das Jahr 2026 eine neue – hellblaue – Hundesteuermarke zugestellt.
Mit Empfang der neuen Steuermarke hat der Hundehalter diese zu verwenden. Die alten – gelben – Hundesteuermarken verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Die alten Steuermarken müssen nicht zurückgegeben werden und können vernichtet bzw. ordnungsgemäß entsorgt werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir folgende Hinweise zum Umgang mit den Hundesteuermarken geben:Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese hat der Hund beim Verlassen des Privatgrundstücks des Hundehalters zu tragen. Die Marke bleibt im Eigentum der Stadt. Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzugeben.
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke; die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.
Ab dem 01.01.2026 beträgt die Steuer für den ersten Hund 108,00 €, für jeden weiteren jeweils 216,00 €. Der Steuersatz für das Halten eines Kampfhundes beträgt 1.080,00 € und erhöht sich für jeden weiteren Kampfhund auf 2.160,00 €.Um die Hundesteuer ordnungsgemäß erheben zu können, sind Hundehalter dazu verpflichtet, den Beginn und das Ende der Haltung bei der Stadt Lorch anzuzeigen. Die Anzeige hat innerhalb eines Monats zu erfolgen. Die Steuerpflicht beginnt, sobald ein Hund das Alter von 3 Monaten erreicht hat.
