Verantwortungsvolle Hundehaltung - Haufenweise Ärger für alle Beteiligten
In den vergangenen Wochen erreichen die Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden über unzuverlässige Hundehalter und vor allem über die Verschmutzung mit Hundekot.
Ursächlich dafür ist das Verhalten von Hundehaltern, die gewisse Spielregeln leider nicht beachten.
Wir bitten eindringlich die Hundehalter darauf zu achten, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Grün- und Erholungsanlagen gesamtes Schulhofgelände/-wiese, Bolzplätze, Spielplätze, privaten Vorgärten, Gehwegen und auch nicht auf bewirtschafteten Flächen, verrichten.
Sollte dies trotzdem einmal der Fall sein, so ist diese „Hinterlassenschaft“ unverzüglich einzusammeln und zu beseitigen.
Um dies zu unterstreichen, enthält die Polizeiverordnung der Stadt Lorch eine entsprechende Regelung. Nach § 14 dieser Polizeiverordnung hat der Halter eines Hundes dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten etc. verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist sofort zu beseitigen. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden bei einer Anzeige geahndet.
Kottüten sollen nicht achtlos in die Natur geworfen werden, sondern in den dafür vorgesehen Hundekotstationen oder im eigenen Müll entsorgt werden, jedoch nicht auf Wiesen und Feldern.
Frei umherlaufende Hunde Hundehalter sind auch verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass andere nicht belästigt oder gefährdet werden. Im Innenbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen.
Wir appellieren an die Hundehalter, durch verantwortungsbewusstes Verhalten dafür zu sorgen, dass keine Bußgelder verhängt werden müssen und die Innenstadt frei von Hundekot bleibt.
