Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Haushalts 2025
Die Sitzung des Gemeinderates am 17.07.2025 stellt in der langen Geschichte der Stadt Lorch ein Novum dar. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause wurde die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans für das Jahr 2025 eingebracht beraten und einstimmig verabschiedet.
Diese komprimierte Beschlussfassung war primär auf die längere Vakanz auf der Position des Fachbediensteten für das Finanzwesen (Stadtkämmerer) und den immer umfangreicher werdenden gesetzlichen Pflichtaufgaben mit finanziellen Belastungen für den Haushalt der Stadt geschuldet. Hierdurch wird es Jahr für Jahr schwieriger und aufwendiger, einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Dies ist im Jahr 2025 trotz akribischer Vorarbeiten in der Stadtverwaltung und einer Klausurtagung mit dem Gemeinderat im Frühjahr auf Grundlage der aktuellsten Zahlen und Prognosen auch aufgrund folgender, von der Stadt Lorch nicht direkt beeinflussbarer Rahmenbedingungen nicht gelungen.
Im Finanzhaushalt, welcher die tatsächlichen Zahlungsströme abbildet, wird mit einem Fehlbetrag von 4 Millionen Euro geplant. Ausgaben von zusätzlich 2 Millionen Euro aufgrund der gestiegenen Kreisumlage an den Ostalbkreis, ca. 700.000 Euro höhere Personalkosten, insbesondere durch neues Personal im Kinderbetreuungsbereich und ein Rückgang bei den Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer um 1 Million Euro, aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedienungen bilden mit ca. 3,7 Millionen Euro schon fast den gesamten erwarteten Fehlbetrag von 4 Millionen Euro im Finanzhaushalt ab. Diese Rahmenbedingungen sind von der Stadt nicht beeinflussbar.
Die Planungen für den Ergebnishaushalt, indem sämtliche Erträge und Aufwendungen abgebildet werden weisen im Jahr 2025 ein Defizit von 6 Millionen Euro aus. Eingeflossen sind dabei alle Investitionsvorhaben, die in den zurückliegenden Monaten und Jahren beraten wurden. Eine Umsetzung aller Maßnahmen ist – wie die Fehlbeträge zeigen – schlicht nicht möglich. Die aktuelle finanzielle Situation des städtischen Haushaltes erfordert daher eine intensive Beleuchtung aller Einnahmen und Ausgaben, um die langfristige Handlungsfähigkeit und die Qualität der kommunalen Leistungen zu gewährleisten. Eine Priorisierung und zeitliche Streckung aller Maßnahmen wird notwendig werden.
Unabhängig davon, so ist es aus den unten stehenden Haushaltsreden entnehmbar, braucht es von Bund und Land eine kostendeckende Finanzierung der von diesen Ebenen beschlossenen Maßnahmen, die von den Kommunen umgesetzt werden. Ein aktuelles Beispiel ist hier die Ganztagesbetreuungspflicht ab 2026. Zum aktuellen Stand sind weder die laufenden Kosten der Betreuung noch die notwendigen Investitionen durch das Land gegenüber den Kommunen geregelt worden.