Neue Grundsteuerbescheide – häufigste Fragen beantwortet

Im Jahr 2025 wird die Grundsteuer erstmals auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen erhoben. Mittlerweile sind die neuen Grundsteuerbescheide den Eigentümern zugegangen.

Im November hat der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, dass es durch die Grundsteuerreform grundsätzlich nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Es ist somit vorgesehen, den Hebesatz und das zu erwartende Grundsteueraufkommen so zu kalkulieren, dass die sogenannte „Aufkommensneutralität“ gegeben ist. Die Einnahmen der Stadt Lorch bleiben auf dem gleichen Niveau wie 2024.

Was ändert sich konkret?
Ab 2025 gelten in Lorch folgende neue Hebesätze:

  • 250 v. H. für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)
  • 600 v. H. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

Die neuen Hebesätze sind aufgrund der neuen Berechnungsgrundlagen nicht mit den alten Hebesätzen vergleichbar.

Zur Einordnung der Auswirkungen haben wir ermittelt, dass sich bei mehr als 50 % der Grundstückseigentümer die Grundsteuer B im Rahmen von bis zu +/- 100 Euro im Jahr verändert, bei mehr als 80 % im Rahmen von bis zu +/- 250 Euro im Jahr.
Künftig basiert die Grundsteuer B in Baden-Württemberg auf dem Bodenwertmodell, das die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert berücksichtigt. Es wird daher zu Belastungsverschiebungen zwischen den verschiedenen Grundstücksarten kommen.Die Berechnungsgrundlage für die Besteuerung durch das städtische Steueramt stammt direkt aus den Feststellungen der Finanzämter. Auf diese Berechnungsgrundlage hat die Stadt keinen Einfluss.

Da die Neuerung verständlicherweise zu vielen Fragen geführt hat bzw. auch führen wird, hat die Stadtverwaltung die häufigsten Fragen gesammelt in einem FAQ-Dokument aufgearbeitet. Dieses steht allen Interessierten auf der Homepage unter Rathaus & Service / Rathaus / Steuern & Abgaben / Grundsteuerreform zur Verfügung. Die wichtigsten Fragen haben wir zudem in der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblattes abgedruckt. Da wir mit einem erhöhten Aufkommen an Nachfragen rechnen und dadurch ggf. die persönliche Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann, bitten wir, bei Fragen zunächst die veröffentlichten Dokumente zu prüfen, ob die Frage dort aufgeführt ist und dadurch beantwortet werden kann.