Grabmalüberprüfung auf den Friedhöfen witterungsbedingt ab Dienstag, 25.08.2026
Leider ereignet es sich recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden, oft sogar mit Todesfolge verursacht werden. Der Grund dafür kann in nicht standsicher errichteten Grabmalen liegen, wenn etwa die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel mangelhaft vorgenommen worden ist. Eine weitere Ursache kann aber auch sein, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verloren geht.
Die Ergebnisse der Grabmalprüfungen zeigen den Erfolg und die Notwendigkeit der Kontrollen. Waren es im Jahr 2001 noch 84 standunsichere Grabmale von insgesamt 1.153 so war im Jahr 2025 nur noch zwei der 1.081 Grabmale zu beanstanden. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf dem Friedhof Beschäftigten als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten von Grabstellen für Schäden, die durch Umfallen des eigenen Grabsteins an Personen oder Sachen entstehen, voll haften. Aus diesem Grund ist die jährlich vorgeschriebene Überprüfung der Standfestigkeit durch die Gemeinde auch nur im Sinne der Nutzungs-berechtigten, weil dadurch Unfällen vorgebeugt wird.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift 4.7 § 9 der Gartenbau-BG, Kassel muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Sie wird nicht durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, denn dadurch würden die Grabsteine losgerissen werden. Bei der anstehenden Prüfung wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 300 Newton (das entspricht 30 kg) belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf nach Ansicht aller Experten bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher gegeben, z. B. wenn das Grabmal ganz und gar standunsicher ist und umzustürzen droht, wird es mit einem zusätzlichen leuchtend roten Aufkleber gekennzeichnet und aus Sicherheitsgründen vom Personal des Bauhofs / Friedhofs umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma (Steinmetz) wiederherstellen zu lassen.
