Bundesweite Gebührenerhöhung bei Personalausweisen
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 bundesweite Änderungen rund um den Personalausweis beschlossen. Diese betreffen sowohl die Gebühren als auch das Verfahren für Kinder unter 10 Jahren. Die neuen Regelungen gelten seit dem 7. Februar 2026.
Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
Die Gebühren für den Personalausweis erhöhen sich wie folgt:
Antragstellende ab 24 Jahren: 46 Euro (bisher 37 Euro)
Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)
Kinder unter 10 Jahre erhalten keinen PIN-Brief für die Onlinefunktion, da diese erst ab 16 Jahren nutzbar ist.
Die Gebühr für ein Lichtbild, das direkt im Bürgerbüro erstellt wird, bleibt bei 6 Euro.
Grund für die Anpassung sind gestiegene Kosten bei der Herstellung der Ausweise sowie Investitionen in neue Sicherheitsmerkmale und digitale Verfahren.
Die neuen Gebühren gelten für alle Anträge, die ab sofort gestellt werden. Bereits beantragte Personalausweise sind von der Erhöhung nicht betroffen.
Weitere Informationen: https://www.personalausweisportal.de
