Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern

Die Begeisterung über die Fußball-WM wird vielerorts lautstark gefeiert. In den vergangenen Tagen war leider zu beobachten und zu hören, dass nach dem Schlusspfiff von Spielen Feuerwerkskörper gezündet wurden. 

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern von Privatpersonen ganzjährig unzulässig ist und nicht geduldet wird. Neben der Verletzungsgefahr, die von Feuerwerkskörpern ausgeht, handelt es sich bei dem Zünden dieser um die Störung der Nachruhe und eine Ordnungswidrigkeit gemäß der städtischen Polizeiverordnung. 
Außerdem können Brände verursacht werden durch die anhaltende Trockenheit sowie Funkenflug und unsachgemäßem Umgang mit Pyrotechnik. 

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, Rücksicht auf ihre Mitmenschen zu nehmen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen ganzjährig einzuhalten. Aufgrund der Fußball-WM sind keine Ausnahmen möglich. 
 
Bürger, die Meldungen zu illegal abgebrannten Feuerwerken und dem konkreten Verursacher machen können, sollen sich bitte beim Ordnungsamt unter 07172/1801-15 melden. Diese Fälle werden konsequent zur Anzeige gebracht.