Feststellungsbeschluss
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 11.12.2025 die Eröffnungsbilanz der Stadt Lorch zum 01.01.2020 mit folgenden Werten fest:
Gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 mit ihren Anlagen vom 05.01. bis 15.01.2026 (je einschließlich) öffentlich ausgelegt.Die Eröffnungsbilanz mit den dazugehörenden Unterlagen kann in dieser Zeit im Rathaus (2. Stock, Vorbereich von Zi. 2.5) während der üblichen Dienstzeiten, und zwar montags bis donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr, freitags von 8.00 – 12.30 Uhr sowie mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden.
