Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Der Gemeinderat hat durch Hebesatz-Satzung vom 16.12.2010 die
Hebesätze für die Grundsteuer festgesetzt auf

  • 350 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
  • 370 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

1. Steuerfestsetzung
 
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu
entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das
Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen
ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen
ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung
 
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen,
die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben,
auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse zu überweisen oder einzuzahlen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung
 
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Lorch,
Hauptstrasse 19, 73547 Lorch einzulegen.

4. Hinweise
 
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO).
Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgerecht zu entrichten sind. Bei
verspäteter Zahlung treten Säumnis- und Vollstreckungsfolgen ein.
 
Lorch, den 03.01.2024
 
gez.
 
Marita Funk
Bürgermeisterin