„Faschingsumzug“ der Lorcher Fasnetgesellschaft am Samstag, 31.01.2026
Verkehrsbehinderungen
Am Samstag, 31.01.2026 findet der der traditionelle „Lorcher Faschingsumzug“ statt. Die Umzugsaufstellung ist beim Bahnhof.
Der Umzug nimmt ab 13:00 Uhr folgenden Verlauf: Bahnhof-Poststraße in östlicher Richtung- Kreisverkehr Gmünder Straße – Zollplatz – Hauptstraße – Karlsplatz – Hauptstraße - August-Wilhelm-Pfäffle-Straße – Oriaplatz. Hier löst sich der Umzug auf.
Anlässlich dieser Veranstaltung wird ab 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Innenstadt für den allgemeinen Verkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Stuttgarter Straße und die Wilhelmstraße. Anwohner der Innenstadt sollten daher – falls sie während dieser Zeit zwingend ihr Auto benötigen - dieses vorher außerhalb des gesperrten Bereichs abstellen. Sonderdurchfahrtsgenehmigungen können nicht erteilt werden.
In diesem Zusammenhang werden auch die Omnibushaltestellen in der Innenstadt (Stuttgarter Straße, Sonne, Bürgerhaus, Bahnhof) von den Omnibusunternehmen nicht angefahren. Auch hier erfolgt die Umleitung über die Wilhelmstraße. Dort befindet sich eine Ersatzhaltestelle auf Höhe der ehemaligen Fußgängerunterführung zum Bahnhof.
Sicherheit
Das bunte Treiben soll für Jung und Alt ein schönes Fest werden. Eine eigens zu der Veranstaltung erlassene Polizeiverordnung (siehe dazu Veröffentlichung in der Ausgabe des amtlichen Mitteilungsblattes vom 27.11.2025) soll bereits präventiv einem übermäßigen Konsum von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken innerhalb einer Bannmeile entgegenwirken.
Entlang der Umzugsstrecke und innerhalb einer Bannmeile zwischen dem Aufstellungsort am Bahnhof bis zum Festzelt in der Schießhausstraße ist das Verbringen und Konsumieren von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken außerhalb von Gaststätten in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten. Den Anweisungen des Ordner- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Zugangskontrollen werden durch Securitykräfte und Ordner erfolgen. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Freihalten von Rettungswegen / Halte- und Parkverbote
Bitte bedenken Sie, dass die von der Stadt zusätzlich aufgestellten Halte- und Parkverbote zur Freihaltung von Rettungswegen dienen. Es wird daher dringendst um Beachtung gebeten.
Falschparker müssen damit rechnen, dass sie kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Wir bitten um Verständnis.
Ordnungsamt
Stadt Lorch
