Fälligkeit der 3. Abschlagszahlung 2025 für Wasser-/Abwassergebühren
Am 30.09.2025 ist die 3. Abschlagszahlung 2025 für Wasser-/Abwassergebühren fällig.
Zahlungspflichtige bitten wir den Fälligkeitstermin unbedingt einzuhalten, um Mahnungen und Säumniszuschläge zu vermeiden (Wichtig: Angabe des Kassenzeichens 100xxxx-8888-001 nicht vergessen). Bei Abgabepflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto abgebucht.
Stadtkasse Lorch
Bankverbindungen der Stadt Lorch