Fälligkeit der 3. Abschlagszahlung 2025 für Wasser-/Abwassergebühren

Am 30.09.2025 ist die 3. Abschlagszahlung 2025 für Wasser-/Abwassergebühren fällig.

Zahlungspflichtige bitten wir den Fälligkeitstermin unbedingt einzuhalten, um Mahnungen und Säumniszuschläge zu vermeiden (Wichtig: Angabe des Kassenzeichens 100xxxx-8888-001 nicht vergessen). Bei Abgabepflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto abgebucht. 
 
Stadtkasse Lorch
 
 
Bankverbindungen der Stadt Lorch

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KSK Ostalb DE55 6145 0050 0440 9005 64 OASPDE6AXXX
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