Umsetzung und Einrichten einer Einbahnstraße zwischen den Grundstücken Am Venusberg 17 und Am Venusberg 36

Im Rahmen des vom Gemeinderat geforderten Verkehrs-/Parkkonzepts in mehreren verschiedenen kritischen Straßenbereichen wurde festgestellt und so auch im Gemeinderat beschlossen, dass der Straßenabschnitt zwischen den Gebäuden Am Venusberg 17 bis zum Gebäude Am Venusberg 36 in nördlicher Fahrtrichtung als Einbahnstraße auszuweisen ist.

Anwohner hatten sich daraufhin gegen dieses Ansinnen an die Verwaltung gewendet und darum gebeten, von der Maßnahme abzusehen. Die Verwaltung besprach mit einigen Vertretern der Bewohnerschaft die Situation und die Gründe, die Für und Gegen diese Einbahnstraße sprechen können. 
Eine nochmalige Überprüfung der Situation durch das beauftragte Planungsbüro und durch die Straßenverkehrsbehörde fand ebenfalls statt.
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass an der vom Gemeinderat beschlossenen Einbahnstraßenreglung sowohl aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, als auch insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit und mit der übergeordneten Zielsetzung, dass Rettungsdienste das Quartier Am Venusberg besser und sicherer erreichen können, festzuhalten ist. Diese Regelung gilt auch für den Radverkehr.

Die Anwohner im betreffenden Abschnitt wurden bereits im Herbst 2025 über diese Maßnahme informiert. 
Nachdem nun die Glasfaserarbeiten in diesem Bereich abgeschlossen sind, erfolgt Ende August/Anfang September 2026 die Umsetzung. 
 
Alle Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten!