Breitbandausbau – Zwischenstand

Ausbaugebiet „Bruck“
Die NetCom BW hat die Gemeinde Alfdorf vergangene Woche darüber informiert, dass das staatlich geförderte Glasfasernetz in den zahlreichen Teilorten Alfdorfs voraussichtlich Ende August in Betrieb gehen wird. Der Ortsteil Bruck wurde im Rahmen einer Kooperation von Alfdorf aus mit erschlossen.

Weiße Flecken
Die Übergabe des Netzes ist derzeit für die Kalenderwoche 26 vorgesehen. Aktuell werden noch Spleiß- und Dokumentationsarbeiten durchgeführt.
Die GmündCOM wird im Zuge der Netzübergabe mitteilen können, wann die Inbetriebnahme erfolgen wird. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner erhalten hierzu ein entsprechendes Schreiben der GmündCOM.

UGG
Nach den vorliegenden Informationen baut die UGG das Glasfasernetz in Lorch von Osten nach Westen aus. Der Bautrupp der beauftragten Firma Dela befindet sich derzeit im Bereich Haldenberg. Die dortigen Arbeiten sollen voraussichtlich bis Mitte Juli abgeschlossen werden.
Die Stadtverwaltung wird von der UGG abschnittsweise über die konkreten Ausbaugebiete und die jeweiligen Bauzeitenpläne informiert. Sobald uns neue Informationen vorliegen, veröffentlichen wir diese unter www.stadt-lorch.de in der Rubrik „Stadt Lorch“ unter dem Bereich „Breitbandausbau“.

Allgemeine Informationen
Der Breitbandausbau in Deutschland erfolgt auf Grundlage der politischen Entscheidung des Bundes, diesen überwiegend dem freien Markt zu überlassen. Private Unternehmen investieren daher in erster Linie in wirtschaftlich attraktive Gebiete. Die dadurch entstehenden Versorgungslücken können Kommunen über staatliche Förderprogramme schließen.
Trotz der bundesweit hohen Nachfrage nach Fördermitteln konnte die Stadt Lorch sowohl für den Ausbau der „weißen Flecken“, der sich derzeit kurz vor dem Abschluss befindet, als auch vor einigen Monaten für die sogenannten „grauen Flecken“ Förderzusagen erhalten.
Seit Mitte April läuft im Bereich der „grauen Flecken“ das erforderliche Markterkundungsverfahren. Dieses ist eine zwingende Voraussetzung für den geförderten Ausbau. Im Rahmen dieses Verfahrens haben private Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit zu erklären, ob sie die betreffenden Gebiete eigenwirtschaftlich ausbauen möchten. In diesem Fall hat der privatwirtschaftliche Ausbau Vorrang vor einer Förderung. Nach Abschluss des Verfahrens können daher die Straßen veröffentlicht werden, die im Rahmen der „grauen Flecken“ ausgebaut werden.