Förderung der Natur- und Landschaftspflege durch die Stadt Lorch

Zur Erhaltung der typischen Kulturlandschaft der Gemarkung Lorch fördert die Stadt Lorch seit Jahren verschiedene Maßnahmen
privater Grundstückseigentümer insbesondere im Bereich der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke.

Förderschwerpunkt der vergangenen Jahre war hierbei stets die Pflege und die Erhaltung der für unsere Kulturlandschaft
typischen Streuobstwiesen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Lorch, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Zur verstärkten Förderung des Streuobstbaumbestandes auf der Gemarkung der Gesamtstadt Lorch erfolgt nachstehende
Förderung durch die Stadt Lorch:

I. Neubepflanzung hochstämmiger Obstbäume

  1. Die Stadt Lorch fördert die Neupflanzung hochstämmiger Obstbäume (Stammhöhe 1,60 Meter) mit 40 € pro Neupflanzung.
    Der Zuschuss wird nur für Neupflanzungen im Außenbereich, welcher nicht für eine künftige Bebauung heransteht, gewährt.
  2. Der hochstämmige Obstbaum muss auf einer Sämlingsunterlage bestehen, eine Stammhöhe von 1,60 Meter aufweisen und
    in der Zeit von November – März gepflanzt werden. Das Pflanzloch sollte eine Größe von 1 m x 1 m x 1 m aufweisen. Des Weiteren ist auf der Wind zugewandten Seite ein stabiler Baumpfahl zum Anbinden des neu gepflanzten Obstbaums herzustellen. In Viehweiden sind drei Baumpfähle in Dreiecksform mit einem ausreichenden Schutz vor  Weidetieren herzustellen. Außerdem wird dringend angeraten einen ausreichenden Wühlmausschutz im Wurzelbereich anzubringen.
  3. Der Antragsteller verpflichtet sich mindestens in den ersten 10 Jahren eine sach- und fachgerechte Baumpflege durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. In den ersten 5 Jahren ist jährlich ein fachgerechter „Erziehungsschnitt“ durchzuführen.
  4. Sollte die Neupflanzung innerhalb der ersten 2 Jahre abgängig sein, verpflichtet sich der Antragsteller eine gleichwertige, in jedem Fall hochstämmige Nachpflanzung auf seine Kosten vorzunehmen.
  5. Zur Antragstellung ist die Rechnung der Baumschule, aus der hervorgeht, dass es sich um eine Sämlingsunterlage handelt, vorzulegen und der Standort der Neupflanzung ist anhand eines Lageplans zu bezeichnen.
  6. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben insbesondere nach Ziff. 3 und 4 ist der gewährte Zuschuss an die Stadt Lorch zurück zu bezahlen.
  7. Es werden insbesondere nachstehende hochstämmige Obstbaumsorten zur Neupflanzung empfohlen:
     
    Alte Sorten:
    Bittenfelder, Bohnapfel, Boskoop, Geheimrat Oldenburg, Grahams Jubiläumsapfel, Hauxapfel, Kaiser Wilhelm, Zabergäu Renette,
    Schweizer Glockenapfel, Ontario, Jakob Fischer, Pilot, Brettacher, Berlepsch, Alkmene, Melrose, Tumanga, Josef Musch, Maunzenapfel, Roter Trier Weinapfel, Boikenapfel, Danziger Kantapfel, Rote Sternrenette, Börtlinger Weinapfel, Krügers Dickstiel, Landsberger Renette, Ananasrenette, Jakop Lebel, Lohrer Rambour, Prinz Albrecht von Preußen, Welschisner Winterrambour, Spätblühender Taffet, Engelsberger, Geflammter Kardinal, Kardinal Bea, Luiken, Schwaikheimer
     
    Schorftolerante Sorten:
    Retina, Reglindis, Resi, Remo, Rewena, Rebella, Reanda, Renora, Gerlinde, Teser, Ahra, Rubinola, Topaz, Florina, Santa

    Nicht geeignete Baumsorten sind von einer Bezuschussung ausgenommen. Dies sind insbesondere folgende Obstbaumsorten: 
    Elstar, Golden Delicius, Braeburn, Gala, Jonathan, Jonagold, Royal Gala, Fuji, Pinova, Gloster, Cox Orange

    Der Zuschuss für die Neupflanzung hochstämmiger Obstbäume kann schriftlich, entsprechend den v.g. Bestimmungen bei der Stadtverwaltung Lorch, Hauptstraße 19, 73547 Lorch beantragt werden.

    Dazu bitten wir um Vorlage folgender Daten und Unterlagen:
    Rechnung der Baumschule, Name der Obstbaumsorte, Standortbezeichnung (Angabe Gewann und Flurstücksnummer), Lageplan mit einer Markierung des Standorts gepflanzter Bäume; Name, Anschrift, Telefonnummer für evtl. Rückfragen und Bankverbindung (IBAN) des Antragstellers. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Stadtbauamt Frau Stegmaier, Telefon 07172/1801-56 wenden.
     
    Beratung und weitere Informationen zur Pflanzenbeschaffung und zur Baumpflege erhalten Sie bei der Obst- und Gartenbauberatung des Landratsamts Ostalbkreis, Herrn Klement, Tel.: 07171/32-4350 oder über den örtlichen Obst- und Gartenbauverein, Herrn Zawadil, E-Mail: ogv-lorch@gmx.de und Herrn Zinßer, Tel.: 015112491050.

II. Tollwutschutzimpfung

Zuschuss der Stadt Lorch:
 
1-10 Tiere:           5,11 €/Tier
11-20 Tiere:         4,09 €/Tier
über 20 Tiere:     3,06 €/Tier
 
Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt über den Tierarzt, ein Auftrag hierfür ist nicht notwendig.