Dienstleistungen von A-Z
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat Vordruck (293 KB)
Gewerbeanmeldung (267 KB)
Gewerbeummeldung (291 KB)
Gewerbeabmeldung (155 KB)
SEPA-Lastschriftmandat Vordruck (293 KB)
Gewerbeanmeldung (267 KB)
Gewerbeummeldung (291 KB)
Gewerbeabmeldung (155 KB)
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
Ordnungsamt
Bürgerbüro Lorch: Meldewesen, Führungszeugnisse, Lohnsteuerkarten
Bürgerbüro Waldhausen: Meldewesen, Lohnsteuerkarten, Führungszeugnisse, Führerschein, Waffen, Jagd und Fischerei, Wohngeld, Sozialhilfe, Friedhof Waldhausen
Eintrag in einem Adressbuch
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Keine
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
keine
In der Regel ein bis vier Wochen
keine
10.03.2023; Innenministerium Baden-Württemberg