Dienstleistungen von A-Z
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat Vordruck (293 KB)
Gewerbeanmeldung (267 KB)
Gewerbeummeldung (291 KB)
Gewerbeabmeldung (155 KB)
SEPA-Lastschriftmandat Vordruck (293 KB)
Gewerbeanmeldung (267 KB)
Gewerbeummeldung (291 KB)
Gewerbeabmeldung (155 KB)
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist
in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.
keine
Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.
Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
keine
Die Gebühren werden entsprechend der geltenden Gebührenverordnung erhoben.
Die Kosten betragen je nach Einzelfall zwischen 60 € und 3.000 €.
keine Angaben möglich
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.12.2022 freigegeben.