Kindergartengebühren in Städten und Gemeinden des Altkreises Schwäbisch Gmünd stehen zunehmend unter Druck – Resolution an das Land Baden-Württemberg

Resolution an das Land Baden-Württemberg
Städte und Gemeinden im gesamten Land Baden-Württemberg haben in den letzten Jahrzehnten gewaltige Investitionen in den Ausbau von Kindertagesstätten getätigt, um die von den jeweiligen Landesregierungen beschlossenen Rechtsansprüche auf Kindergartenplätze zu realisieren. Gleichzeitig ist der sogenannte Abmangel, also die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, im laufenden Haushalt der Kommunen stark angestiegen. So auch bei allen Städten und Gemeinden des westlichen Ostalbkreises.

Denn: „In unseren Gemeinden haben die Themen Bildung und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung allerhöchste Priorität“, so der Sprengelvorsitzende Michael Rembold aus Waldstetten. Personalkostensteigerungen aufgrund besserer Ausstattung sowie die stetige Schaffung neuer Platzangebote gingen ganz überwiegend zu Lasten der Kommunen. 

Sehr gut angelegtes Geld, so der Tenor aller Verantwortlichen. Während Zuwendungen des Landes über Jahre hinweg stagnieren, werden sämtliche Kostensteigerungen vor Ort aufgefangen. Von daher waren Stadt- und Gemeinderäte mit ihren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern an deren Spitze stets bereit, andere wichtige Gemeindeaufgaben zurückzustellen. Mit hinzu kommt, dass die Kindergartengebühren in keiner Stadt und Gemeinde im Ostalbkreis den empfohlenen Deckungsgrad von 20% der Ausgaben erreicht. Zumeist decken die Gebühren der Eltern zwischen 13 bis 15% des laufenden Kindergartenbetriebs. Den übersteigenden Anteil decken das Land und vor allem die Gemeinden.

Völlig nachvollziehbar reklamieren betroffene Eltern von Kindern zwischenzeitlich eine Deckelung in der Gebührenhöhe. Ein finanzieller Ausgleich kann von den Gemeinden jedoch nicht geleistet werden. Denn, sie sind diejenige, die stetig neue Aufgaben übernehmen und sämtliche Rechtsansprüche in Kindertageseinrichtungen ohne Murren und mit hohen finanziellen Aufwendungen umsetzen. So stieg beispielsweise der finanzielle Abmangel, also die Differenz von Einnahmen und Ausgaben, in der Stadt Lorch im Jahr 2020 von 2,4 Millionen Euro auf 3,4 Millionen Euro in 2024. Prognostiziert wird ein weiterer Anstieg des Abmangels auf 3,8 Millionen Euro. Ähnlich die Entwicklung in den Schulen. Mit zu bedenken gilt, dass momentan 1.500 Eltern über die Landkreisverwaltung Kindergartenbeiträge erstattet bekommen. Diese werden über die Kreisumlage auch wiederum von den Kommunen getragen.

Von daher appellieren die Städte und Gemeinden des westlichen Ostalbkreises an das Land Baden-Württemberg und die Landesregierung, gemeinsam mit der kommunalen Familie nach Lösungen zu suchen, damit Familien nicht zunehmend mit Elternbeiträge belastet werden.

Dieser Resolution schließen sich an:

  • Gemeinde Waldstetten – Bürgermeister Michael Rembold
  • Stadt Lorch – Bürgermeisterin Marita Funk
  • Stadt Schwäbisch Gmünd – Oberbürgermeister Richard Arnold
  • Stadt Heubach – Bürgermeister Dr. Joy Alemazung
  • Gemeinde Abtsgmünd – Bürgermeister Armin Kiemel
  • Gemeinde Bartholomä – Bürgermeister Thomas Kuhn
  • Gemeinde Böbingen – Bürgermeister Jürgen Stempfle
  • Gemeinde Eschach – Bürgermeister Jochen König
  • Gemeinde Gschwend – Bürgermeister Jochen Ziehr
  • Gemeinde Göggingen – Bürgermeister Danny Kuhl
  • Gemeinde Heuchlingen – Bürgermeister Peter Lang
  • Gemeinde Iggingen – Bürgermeister Tobias Feldmeyer
  • Gemeinde Leinzell – Bürgermeister Marc Schäffler
  • Gemeinde Mögglingen – Bürgermeister Adrian Schlenker
  • Gemeinde Mutlangen – Bürgermeisterin Stephanie Eßwein
  • Gemeinde Obergröningen – Bürgermeister Jochen König
  • Gemeinde Ruppertshofen – Bürgermeister Peter Kühnl
  • Gemeinde Schechingen – Bürgermeister Stefan Jenninger
  • Gemeinde Spraitbach – Bürgermeister Johannes Schurr
  • Gemeinde Täferrot – Bürgermeister Markus Barreis