Dienstleistungen von A-Z
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat Vordruck (293 KB)
Gewerbeanmeldung (267 KB)
Gewerbeummeldung (291 KB)
Gewerbeabmeldung (155 KB)
SEPA-Lastschriftmandat Vordruck (293 KB)
Gewerbeanmeldung (267 KB)
Gewerbeummeldung (291 KB)
Gewerbeabmeldung (155 KB)
Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:
Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-m²-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Zwei sammeln.
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
keine
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Geräte zurückgenommen werden können.
Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektroaltgeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.
keine
in der Regel: keine
Die Rücknahme ist kostenfrei.
keine
keine
15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg