Fälligkeit der 1. Abschlagszahlung 2024 für Wasser-/Abwassergebühren

Am 31.03.2024 ist die 1. Abschlagszahlung 2024 für Wasser-/Abwassergebühren fällig.

Zahlungspflichtige bitten wir den Fälligkeitstermin unbedingt einzuhalten, um Mahnungen und Säumniszuschläge zuvermeiden (Wichtig: Angabe des Kassenzeichens 100xxxx-8888-001 nicht vergessen).  Bei Abgabepflichtigen, die derStadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto abgebucht. 
 
Stadtkasse Lorch

Bankverbindung der Stadt Lorch

Bank IBAN BIC
KSK Ostalb DE55 6145 0050 0440 9005 64 OASPDE6AXXX
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