Fälligkeit der 1. Abschlagszahlung 2024 für Wasser-/Abwassergebühren
Am 31.03.2024 ist die 1. Abschlagszahlung 2024 für Wasser-/Abwassergebühren fällig.
Zahlungspflichtige bitten wir den Fälligkeitstermin unbedingt einzuhalten, um Mahnungen und Säumniszuschläge zuvermeiden (Wichtig: Angabe des Kassenzeichens 100xxxx-8888-001 nicht vergessen). Bei Abgabepflichtigen, die derStadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht vom Konto abgebucht.
Stadtkasse Lorch
Bankverbindung der Stadt Lorch