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Formulare
SEPA-Lastschriftmandat Vordruck (293 KB)
Gewerbeanmeldung (267 KB)
Gewerbeummeldung (291 KB)
Gewerbeabmeldung (155 KB)
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Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
WICHTIG: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.
Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.
das Standesamt Ihres Wohnsitzes
Standesamt, Friedhof Lorch, Wohnungsbauförderung
Bürgerbüro Waldhausen: Ausweise / Pässe, Führungszeugnisse, Gewerbe, Führerschein, Fundsachen, Standesamt
Bürgerbüro Waldhausen: Führungszeugnisse, Führerschein, Waffen, Jagd und Fischerei, Wohngeld, Sozialhilfe, Standesamt, Friedhof Waldhausen
Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.
Ihr Adoptivkind hat durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
keine
Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
keine
22.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg