Wildtiere im Garten und Haus

Wildtiere erobern immer mehr unseren Siedlungsraum.

In Mülltonnen, Gärten, Hecken, einzelnen Bäumen und Gartenhütten finden Wildtiere zunehmmends ganzjährig ein reiches Nahrungsangebot und Unterschlupf, wo sie trotz der Nähe zum Menschen versteckt und abgeschirmt sind.

Da sie hier nicht ohne weiteres bejagt werden dürfen, fühlen sich viele von ihnen gerade in der Nähe des Menschen sicherer als in Feld und Wald. Meistens handelt es sich um Kulturfolger. Das sind Arten wie Fuchs und Waschbär, die aufgrund ihrer Lebensraum- und Nahrungsansprüche vom Menschen profitieren. Sie zeichnen sich durch eine geringe Störanfälligkeit gegenüber menschlicher Aktivität und eine hohe Anpassungsfähigkeit aus. Begegnungen mit Waschbären, Füchsen oder auch Mardern werden in Zukunft zu unserem Alltag gehören. Auf keinen Fall dürfen diese Tiere angefüttert werden. Das führt dazu, dass sie ihre natürliche Scheu vor dem Menschen verlieren und den direkten Kontakt suchen, weil sie den Menschen mit Futter verbinden.

Die Tiere verhalten sich so, wie es ihnen und ihrer Natur entspricht: Sie suchen sich dort Nahrung, wo sie am leichtesten erreichbar ist. Sie schlafen und leben dort, wo sie sich sicher fühlen. Größere Schäden an Haus und Garten lassen sich langfristig nur vermeiden, indem man die Ursachen beseitigt, die zur Ansiedlung der Tiere führen: Komposthaufen und Mülltonnen sicher verschließen. Kein Katzenfutter oder andere Nahrungsreste auf der Terrasse stehen lassen, durch die Tiere angelockt werden können.  Zugänge (kleine Öffnungen, gekippte Fenster etc.) zu Keller und Dachboden verschließen. Regenrinnen können mit Metallmanschetten ummantelt und an das Hausdach heranreichende Äste zurückgeschnitten werden, um den kletteraffinen Waschbären und Mardern den Aufstieg zu erschweren.

Sollten bereits Schäden an Haus und Garten aufgetreten sein, besteht die Möglichkeit, die Tiere mit Geruchsstoffen, akustisch und auch durch Störung zu vergrämen. Solche Vergrämungen sind i.d.R. nur kurzfristig wirksam und dienen dem Zweck, die Tiere für einige Zeit zu vertreiben, um die Gelegenheit, beispielsweise, zum Verschließen der Zugänge zu haben.

Grundsätzlich ist die Jagdausübung, d.h. auch die Fallenjagd im Siedlungsraum untersagt. Grundstückseigentümer können von diesem Verbot eine Ausnahme beantragen. Es wird dann i.d.R. durch einen vom Grundstückseigentümer beauftragten Jäger eine Lebendfalle aufgestellt. Eine Ausnahmegenehmigung des Jagdausübungsverbots ist gebührenpflichtig. Daneben fallen beim Aufstellen und beim Betrieb einer Lebendfalle Kosten an, die vom Auftraggeber zu tragen sind.

Für die Wildtierarten, die dem Jagd-und Wildtiermanagement unterliegen, können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen jederzeit an das Kreisjagdamt als Untere Jagdbehörde wenden. Die Untere Jagdbehörde hat ihren Sitz in der 73430 Aalen, Stuttgarter Straße 41 und ist telefonisch unter Tel:07361/503-1510 oder per E-Mail unter jagd@ostalbkreis.de zu erreichen.

Weitere ausführliche Informationen über die Lebensweise, Bestands-Situation und Verbreitung der unterschiedlichen Wildtierarten erhalten Sie auch unter https://www.wildtierportal-bw.de/de.