Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags
Am Sonntag, den 18.06.2023, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Stadt Lorch erlässt zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags folgende
Allgemeinverfügung
- Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Lorch vom 11.05.2023 wird für den Bereich der Stadt Lorch gemäß der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) auf Sonntag, den 18. Juni 2023 für die Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr anlässlich des „Lorcher Löwenmarktes" ein verkaufsoffener Sonntag festgesetzt.
- Diese Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.
Lorch, 12.05.2023
Marita Funk
Bürgermeisterin