Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags

Am Sonntag, den 18.06.2023, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Stadt Lorch erlässt zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags folgende
 

Allgemeinverfügung

  1. Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Lorch vom 11.05.2023 wird für den Bereich der Stadt Lorch gemäß der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) auf Sonntag, den 18. Juni 2023 für die Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr anlässlich des „Lorcher Löwenmarktes" ein verkaufsoffener Sonntag festgesetzt.
  2. Diese Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.

Lorch, 12.05.2023
 
 
 
Marita Funk
Bürgermeisterin