Sperrung der Lorcher Innenstadt anlässlich des 53. Lorcher Löwenmarktes
Der 53. Lorcher Löwenmarkt findet vom 20.06.2025 bis 22.06.2025 statt. Auch in diesem Jahr wird ein Vergnügungspark auf dem Hartplatz und den Stellplätzen entlang des Hartplatzes bei der Stauferschule in der Schießhausstraße vorzufinden sein. Der Vergnügungspark ist von Donnerstag, 19.06.2025 bis einschließlich Montag, 23.06.2025 geöffnet.
Die Vereine und Organisationen gestalten in der Innenstadt ab Freitagabend ab 18.00 Uhr die verschiedensten Aktivitäten. Die Aufbauarbeiten finden hierzu bereits am Freitagmittag statt. Wir bitten deshalb um Verständnis für eventuell eintretende Verkehrsbehinderungen. So werden am Freitag, 20.06.2025 verschiedene Bereiche in der Innenstadt abgesperrt, damit der Aufbau der einzelnen Stände im Laufe des Freitags durch die Vereine und Organisationen erfolgen kann. Eine Übersicht der Sperrungen finden Sie hier (PDF,764 KB).
Während des Löwenmarktes ist die Innenstadt für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Der gesperrte Bereich beginnt an der Einmündung Poststraße/Gmünder Straße bis zur Einmündung Hauptstraße/Hirschstraße. Ab Freitag, 20.06.2025, 13.00 Uhr bis einschließlich Sonntag, 22.06.2025, 20.00 Uhr darf die Innenstadt lediglich mit einer schriftlichen Durchfahrtsberechtigung und innerhalb eines festgelegten Zeitfensters (siehe nächster Abschnitt) befahren werden. Dies betrifft die Anwohner, Gewerbetreibenden und Standbesitzer.
Leider haben im zurückliegenden Jahr bei größeren Veranstaltungen schreckliche Terroranschläge statt gefunden (Bsp: Mannheim, München…). Daher werden wir aus Sicherheitsgründen auch bei unserem Lorcher Löwenmarkt zusätzliche Sicherheitsblockaden (Betonblöcke und Stahlseile) an den Zufahrten einrichten, die nur von Ordnern während den folgenden Zeitfensters geöffnet werden:
Freitag, 20.06.2025 bis 18.00 Uhr, Samstag, 21.06.2025 bis 11.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Sonntag, 22.06.2025 bis 11.00 Uhr und ab 19.00 Uhr
Eine Zufahrt zum Festgelände ist nur zu den oben genannten Zeiten möglich !
Wer zu anderen Zeiten sein Fahrzeug benützen möchte, sollte daher bitte sein Fahrzeug unbedingt ausserhalb des Festgeländes abstellen.Auf der Südseite des Bahnhofes werden zu diesem Zweck für die Anwohner Parkflächen reserviert. Daher bitte die Durchfahrtsgenehmigung. welche gleichzeitig als Parkberechtigung für den Bahnhof gilt, im Auto hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar einlegen.
In medizinischen Notfällen rufen Sie bitte den Rettungsdienst (112) an. Eine Durchfahrtsberechtigung oder eine Parkberechtigung für den Bahnhofsparkplatz können die betroffenen Anlieger am Dienstag, 17.06.2025, Mittwoch, 18.06.2025, Freitag, 20.06. jeweils zwischen 11.00 und -12.00 Uhr, sowie am Mittwochnachmittags auch zwischen 14.00 und 16.00 Uhr auf dem Rathaus Lorch, Bürgerbüro, EG, Zimmer 01 abholen.
Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass an einigen an die Innenstadt angrenzenden Straßen (wie z. B., Friedrich-Schweigardt-Weg, Gaisgasse, Schillerstraße u. a.) Parkverbote aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m für Rettungsfahrzeuge eingehalten wird. Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden ggf. kostenpflichtig abgeschleppt.Die Bushaltestellen in der Innenstadt und beim Bahnhof werden ab Freitag, 20.06.2025, 13.00 Uhr bis einschließlich Sonntag, 22.06.2025 nicht bedient. Die Haltestellen werden während dieser Zeit an die Wilhelmstraße verlegt.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Stadt Lorch
Ordnungsamt