Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Nachdem die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen am 31.12.2023 endet, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.06.2023 entsprechend den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes eine Vorschlagsliste für die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgestellt. Diese Vorschlagsliste liegt in der Zeit von Montag, 03.07.2023 bis Montag, 10.07.2023 je einschließlich, im Rathaus Lorch, Hauptstr. 19, 73547 Lorch, Zimmer 1.13, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht auf. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, also vom 11.07.2023 bis einschließlich 18.07.2023, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.
Lorch, den 29.06.2023
gez.
Funk
Bürgermeisterin