Änderungen der Grundsteuer ab 2025
Was passiert ab 2025?
Mit dem Beginn des Jahres 2025 wird die Grundsteuer erstmals auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen erhoben. Die Neuregelung wurde notwendig, da die bisherige Bewertung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft wurde. Künftig basiert die Grundsteuer B in Baden-Württemberg auf dem Bodenwertmodell, das die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert berücksichtigt.
Neue Bescheide im ersten Quartal 2025
Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im ersten Quartal 2025 durch unser Rechenzentrum versandt. Sie beruhen auf den Daten, die von den Finanzämtern auf Grundlage der eingereichten Grundsteuererklärungen ermittelt wurden und dem festgelegten Hebesatz (Hebesatzung) (PDF,18 KB).
Was ändert sich konkret?
Ab 2025 gelten in Lorch folgende neue Hebesätze:
- 250 v. H. für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)
- 600 v. H. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
Die Berechnungsgrundlagen stammen direkt aus den Feststellungen der Finanzämter. Mit den neuen Hebesätzen soll dem Appell des Gesetzgebers gefolgt werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral umgesetzt wird.
Die Einnahmen der Stadt Lorch bleiben auf dem gleichen Niveau wie 2024. Allerdings wird es zu Belastungsverschiebungen zwischen den verschiedenen Grundstücksarten kommen. Bei mehr als 50 % der Grundstückseigentümer verändert sich die Grundsteuer B im Rahmen von bis zu +/- 100 Euro im Jahr, bei mehr als 80 % im Rahmen von bis zu +/- 250 Euro im Jahr. Im Bereich der Grundsteuer A werden 60 % der Eigentümer eine Verschiebung von bis zu +/- 10 Euro im Jahr haben.
Wie kann ich meine neue Grundsteuer berechnen?
Die Finanzämter haben die Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge anhand der übermittelten Daten ermittelt. Diese Datengrundlagen erhielten die jeweiligen Grundstückseigentümer sowie die Kommune. Auf Grundlage der übermittelten Werte wird die Grundsteuer berechnet. Grundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der mit dem Hebesatz multipliziert wird.
Weitere Informationen
Details zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Webseite www.grundsteuer-bw.de. Sollten Unklarheiten zur Besteuerungsgrundlage (=Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge) herrschen, dann sind die Finanzämter die richtigen Ansprechpartner.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Bewertung meines Grundstücks nicht zufrieden bin und nun sehr viel mehr Grundsteuer bezahlen muss?
Bei Unstimmigkeiten bzgl. der Bewertung durch das Finanzamt besteht die Möglichkeit mittels der kostenpflichtigen Beauftragung des gemeinsamen Gutachterausschusses Schwäbisch Gmünd eine Einzelbewertung des Grundstücks vornehmen zu lassen. Sollte hier eine andere Wertigkeit des Grundstücks ermittelt werden, kann diese beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt entscheidet dann über die Anerkennung des Einzelwertgutachtens.
Bis zu einer ggf. nachträglichen Änderung des Steuermessbetrags muss die Stadt den vom Finanzamt übermittelten Messbetrag als Grundlage für die Besteuerung heranziehen.
Kontaktdaten Gutachterausschuss:
Marktplatz 37
73525 Schwäbisch Gmünd
E-Mail: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de
Telefon: 07171 603-6215