Gemeinschaftsgräber entstehen auf den Friedhöfen in Waldhausen und Lorch

Einigen Friedhofsbesuchern ist es sicher bereits aufgefallen – auf den Friedhöfen in Waldhausen und Lorch wird gerade gebaut. Es entsteht eine neue Grabform, die sogenannten gärtnerbetreuten Grabfelder.

Die gärtnerbetreuten Anlagen sind sogenannten „Gemeinschaftsgrabanlagen“ in denen Urnen und – in Lorch - auch Särge beigesetzt werden können. Die Anlagen sind in mehrere Grabfeldbereiche durch kleine Wegeführungen unterteilt und haben parkähnlichen Charakter. Diese Grabanlage wird ausschließlich von einer durch die Württembergische Friedhofsgärtner eG beauftragten Friedhofsgärtnerei bepflanzt und gepflegt.

Wird eine Beisetzung bei der Stadt im gärtnerbetreuten Grabfeldbereich gewünscht, so ist ein Dauer- Grabpflegevertrag zwischen der nutzungsberechtigten Person und der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG über die gesamte Grabnutzungsdauer zu schließen. Damit muss sich der Angehörige eines Verstorbenen um nichts mehr kümmern und trotzdem ist dem verstorbenen Angehörigen ein gepflegtes Grab garantiert.

Grabschmuck (Pflanzschalen, Vasen, Grablichter…) dürfen - ausgenommen vom Ablegen von Blumen und Kränzen im Rahmen einer Bestattung für bis zu 3 Wochen und an Geburts- oder Todestagen für eine Woche – nicht abgelegt werden.Namen, sowie Geburts- und Sterbedaten der verstorbenen Person sind auf den Grabmalen anzubringen. Die Auswahl der Grabmale innerhalb der zuvor genannten Vorgaben und die Auftragserteilung an einen Steinmetz zur Aufstellung des Grabmals bleibt dem Nutzungsberechtigten selbst überlassen.

So gibt es künftig die Grabfeldbereiche für Urnen-Wahlgrabstätten, für Urnen-Reihengrabstätten und für Sarg-Reihengrabstätten:

In einer Urnen-Wahlgrabstätte können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden. Als Grabmal ist eine naturbelassene liegende oder leicht schräg gestellte Platte mit der maximalen Größe 0,30 m x 0,40 m x 0,12 m vorgesehen. Bei den Sargbestattungen sind Grabmale bis zu einer maximalen Größe von 0,60 m x 0,80 m x 0,12 m zugelassen. In einer Urnen-Reihengrabstätte darf nur eine Urne beigesetzt werden. Die Reihengrabstätten sind mit naturbelassenen liegenden Grabmalen in einer maximalen Größe von 0,25 m x 0,25 m x 0,12 mm vorgesehen. Diese Gräber werden mit einer einfacheren grünen Bepflanzung bestückt, während für die Urnen-Wahlgräber und Sarg-Reihengräber eine etwas aufwändigere Blühbepflanzung geplant ist.

Auch Rasengräber für Sargbestattungen soll es künftig in der Stadt geben.Dafür wird sie in Lorch ein Grabfeld, im östlichen Bereich des Lorcher Friedhofes ausweisen. Es handelt sich um ein Grabfeld, wo früher bereits Gräber in der herkömmlichen Form vorhanden waren, inzwischen aber nahezu abgeräumt ist.Auf dem Friedhof in Waldhausen wird es Grabform im Grabfeld der Grabkammern künftig geben.Die Begrünung und Pflegemaßnahmen erfolgen hier ausschließlich durch die Stadt. Die Anlage von Pflanzbeeten ist dort nicht zulässig. Gegenstände und Zeichen der Erinnerung und des Gedenkens, wie z.B. Blumen dürfen nicht abgelegt werden, ausgenommen vom Ablegen von Blumen und Kränzen im Rahmen einer Bestattung für bis zu drei Wochen und an Geburts- oder Todestagen für eine Woche.Die Erd-Rasengräber werden mit Grabliegeplatten der Größe von 0,30 m x 0,30 m X 0,06 m Stärke aus Bronzeguss versehen und sind über die Friedhofsverwaltung der Stadt zu beschaffen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.5. durch Beschluss einer Neufassung der Friedhofssatzung mit Gebührenverzeichnis zugestimmt in der nun die neuen Grabformen der gärtnerbetreuten Gemeinschaftsgrabanlagen und der Rasengräber aufgenommen wurden. Eine Weiterentwicklung der Friedhöfe Weitmars und Rattenharz ist in den kommenden Jahren geplant.

Aus nachfolgender Tabelle sehen Sie einen Kostenvergleich zu den vorhandenen Grabarten: