Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags auf Sonntag, den 26.06.2022 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Die Stadt Lorch erlässt zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags folgende
Allgemeinverfügung
.
1. Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Lorch vom 12.05.2022 wird für den Bereich
der Stadt Lorch gemäß der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in
Baden-Württemberg (LadÖG) auf Sonntag, den 26. Juni 2022 für die Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
anlässlich des „Lorcher Löwenmarktes“ der Lorcher Werbegemeinschaft und der „Leistungsschau“
des Gewerbe- und Handelsvereins Lorch ein verkaufsoffener Sonntag festgesetzt.
2. Diese Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt
gemacht.
Lorch, 20.05.2022
gez.
Marita Funk
Bürgermeisterin