Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?

Die Stadt Lorch empfiehlt vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, auf die Gültigkeit der benötigten Ausweisdokumente zu achten. Die Art des zu erstellenden Dokuments hängt vom Zweck bzw. Reiseziel ab.
Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen kann zwischen vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen. Eine Verlängerung ungültig gewordener Ausweisdokumente ist nicht möglich. Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen nimmt das Bürgerbüro in Lorch und das Rathaus Waldhausen entgegen.
Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen.

Für den Antrag sind erforderlich:

  • die bisherigen Ausweisdokumente (soweit vorhanden) und/ oder eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienbuch),
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (bei Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr und bei Antragstellung eines Reisepasses vor dem 18. Lebensjahr).

Gebühr und Gültigkeit:

  • Kinderreisepass (gültig 1 Jahr):
    Neu: 13,00 €,
    Verlängerung/ Aktualisierung: 6,00 € (vor Ablauf und bis zum 12.Lebensjahr)
  • Personalausweis:
    Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 € (gültig 6 Jahre),
    ab 24 Jahren: 37,00 € (gültig 10 Jahre).
    Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,00 € und ist 3 Monate gültig.
  • Reisepass:
    Für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 € (gültig 6 Jahre),
    ab 24 Jahren: 60,00 € (gültig 10 Jahre).
    Ein Expresspass kostet unter 24 Jahren: 69,50 € und ab 24 Jahren: 92,00 €. 

Unsere Öffnungszeiten:
Mo      08.00 – 12.00 Uhr
Di        08.00 – 12.00 Uhr
Mi        08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Do                                            14.00 – 18.00 Uhr
Fr        08.00 – 12.30 Uhr
 
Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Bürgerbüros gerne zur Verfügung.