Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Protokoll vom 15.02.2023
Schriftführerin: Frau Bär
ÖPNV in Lorch
– Etablierung eines Stadtbusverkehrs
Vortrag durch den Sachgebietsleiter „Nachhaltige Mobilität“ des Landkreises
Verwiesen wird auf die ausführliche Berichterstattung im vorderen Teil des Amtsblattes.
Beratung und Beschlussfassung der im Rahmen der Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplan 2023 und zur Finanzplanung und dem Investitionsprogramm 2022 bis 2026 gestellten haushaltswirksamen und nichthaushaltswirksamen Anträge und den Anträgen der Verwaltung – Stellungnahme der Verwaltung
Der Gemeinderat nahm von der Stellungnahme der Verwaltung zu den haushaltswirksamen Anträgen Kenntnis und fasste dazu folgende Beschlüsse:
PV-Anlage Nordbau Stauferschule
Aufgrund des Haushaltsantrags soll das Planungsbüro Syber den Prüfauftrag bekommen, ob die Installation einer flachen PV-Anlage auf dem Nordbau der Stauferschule möglich ist. Die Ergebnisse werden im Gemeinderat vorgestellt. Bei einem entsprechenden Beschluss durch den Gemeinderat werden die Kosten im Rahmen überplanmäßiger Auszahlungen behandelt. Eine Anpassung des Planwerks ist derzeit nicht notwendig.
Boulebahn auf dem Oriaplatz (CDU – Antrag)
Unter den Kastanien am Oriaplatz wird geprüft, ob zwei Boulebahnen errichtet werden können.
Aufgrund einer vorläufigen Kostenschätzung sind Auszahlungen in Höhe von 10.000 Euro im Finanzhaushalt unter der Investitionsnummer „BV54100001 Boulebahn Oriaplatz“ zu veranschlagen. Ein Austausch zwischen der Stadtverwaltung und der Boule-Freunde besteht. Nach Klärung der Rahmenbedingungen sowie der Machbarkeit erfolgt eine Behandlung im Gremium und Festlegung des Standorts.
Einstellung von Haushaltsmitteln Sozialpädagogen-Stelle an der Stauferschule Lorch (SPD- Antrag)
An den weiterführenden Schulen der Stadt Lorch werden die Leistungen der Schulsozialarbeit durch einen Dienstleister angeboten. Sollte das Angebot der Schulsozialarbeit auch an der Stauferschule und Grundschule Waldhausen angeboten werden, ist dies über den gleichen externen Dienstleister vorgesehen. Für die mögliche Einführung ab September 2023 sind im Haushaltsplan 2023 Aufwendungen in Höhe von 20.000 Euro einzustellen und nach der Beratung im Gremium sowie der ggf. eingegangenen Zuschuß-Bewilligung zu konkretisieren. Aktuell wird seitens der Verwaltung der Antrag der Schulen bearbeitet.
Schaffung weiterer Arbeitsplätzen im Rathaus - Umbauarbeiten (Antrag der Verwaltung)
Bei den geplanten Maßnahmen zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze im Rathaus (Umbau des Trauraums und des Sitzungssaals im Rathaus) handelt es sich um eine Erweiterung ohne Vergrößerung der Nutzfläche, die finanzwirtschaftlich als nachträgliche Herstellungskosten zum Restbuchwert der Gebäude hinzuzuaktivieren sind (d.h. um eine Investition, die dem Finanzhaushalt zuzuordnen ist). Aufgrund dieser Erkenntnisse stimmte der Gemeinderat der Änderung der Zuordnung zum Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt und der Anpassung der Auszahlungsermächtigungen entsprechend zu.
Stromversorgung – Blackout-Vorkehrungen (Antrag der Verwaltung)
Die Kosten für die Umrüstung zur autarken Stromversorgung im Rahmen der Schaffung einer Blackout- Notfallvorsorge basierten auf vorläufige Planungen der Baumaßnahmen und geschätzten Kosten. Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Kostenberechnungen und Angebote erfolgt eine Anpassung der Werte und der Zuordnungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt (d.h. teilweise sind die Anschaffung und Installation der Notstrommaßnahmen als investive Anschaffungen zu sehen) Die Gesamtkosten beim Rathaus (gesamt 59.000 Euro) und bei der Hohberghalle (gesamt 55.000 Euro) bleiben unverändert. Die Kosten beim Gelo fallen um 27.000 Euro geringer aus.
Lorcher Naturkindergarten (Antrag der Verwaltung)
Im Haushaltsplan 2023 sind für den Erwerb von 2 Waldkindergartenwägen sowie für die Herstellung des Platzes und der Hausanschlüsse Investitionskosten in Höhe von 307.500 Euro etatisiert. Im Rahmen der Erstellung der Kindergartenkonzeption wurde die Planung um die Herstellung einer Einfriedung, Hütte und Spielgeräte sowie der Kosten des Betriebs erweitert. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden die Auszahlungsermächtigungen wie folgt angepasst: Es werden zusätzliche Kosten im Finanzhaushalt in Höhe von 30.000 Euro für eine Hütte, Zaun und Spielgeräte sowie Kosten in Höhe von 43.000 Euro im Ergebnishaushalt für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, Bewirtschaftungskosten für Reinigung, etc.eingestellt.
Neubau Mühlbachbrücke (Antrag der Verwaltung)
Im Rahmen der Beratungen über die Brückensanierungen und –Erneuerungen in der Gemeinderatssitzung vom 17.03.2022 wurden die Kosten aufgrund der vorliegenden Kostenberechnungen aus den Förderanträgen beschlossen.
Nach der Kostenfortschreibung im Rahmen der Erstellung des Leistungsverzeichnisses belaufen sich nun die aktualisierten Kosten auf rd. 402.200 Euro und die Zuweisungen auf rd. 165.900 Euro. Für diese Maßnahme würde daher ein Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 236.300 Euro und eine Finanzierungslücke in Höhe von 132.300 Euro entstehen. Um die Maßnahme im Haushalt korrekt abzubilden und die Finanzierung zu gewährleisten, wird die Etatisierung der Maßnahme nach den aktualisierten Zahlen angepasst.
Stadtführungen Neubürger (Antrag der Verwaltung)
Mit der Einführung einer „Neubürgermappe“ ist die Ausgabe von Gutscheinen für eine Stadtführung vorgesehen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist die Berücksichtigung im Budget um 3.000 Euro erforderlich.
Zu den nichthaushaltswirksamen Anträgen der Fraktionen (siehe Veröffentlichung der Haushaltsreden im Amtsblatt vom 26.01.2023) nahm die Verwaltung ebenfalls Stellung und informierte über die geplante Vorgehensweise:
Flüchtlingsunterbringung, E-Berg: zum Zeitpunkt neuer Erkenntnisse wird der Gemeinderat informiert.
Energie/Klimaschutz: Im Rahmen der Konzeption zur Stromversorgung "Blackout-Vorkehrungen" wurden bereits wesentlichen städtische Gebäude erfasst. Die Ermittlung möglicher Energieeinsparpotentiale soll durch den neuen Mitarbeiter im Stadtbauamt umgesetzt werden.
Besichtigung des Zustands städt. Gebäude
Die Besichtigung soll im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) erfolgen.
Kreisverkehr Wilhelmsstraße, Kostenschätzung:
Mittel für die Beauftragung einer aktuellen Kostenschätzung sind im Haushaltsplan 2023 bereits etatisiert. Auf die Beratungsvorlage in der gleichen Sitzung wird verwiesen.
Überplanung Bauhof
Mittel für eine Machbarkeitsstudie sind im Haushaltsplan 2023 etatisiert.
Bestattungskultur
Die Fortschreibung der Bestattungsformen und die Umsetzung der Bestattung im Erdrasengrab wurde vom Gemeinderat im vergangenen Jahr beschlossen und im Haushaltsplan 2023 " etatisiert. Die damit verbundene Gebührenkalkulation und Neufassung der Friedhofssatzung ist im zweiten Halbjahr 2023 vorgesehen.
Auflistung der städtischen Gebäude, die für Photovoltaikanlagen geeignet sind
Die Aufgabe soll durch den neuen Mitarbeiter des Stadtbauamtes und externer Unterstützung ausgeführt werden. Für entsprechende bauliche Maßnahmen werden die Mittel im Haushaltsplan 2024 ff veranschlagt.
Dorfhaus Waldhausen, barrierefreie Zugang und zweiter Fluchtweg
Im Haushaltsplan 2023 sind Auszahlungen in Höhe von 250.000 Euro etatisiert.
Klimaschutz - Elektromobilität - Radwegenetz
Über die Einrichtung eines "Forums bzw. Arbeitskreises Klimaschutz" ist durch eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderats zu beschließen.
Die Bereitstellung einer Wegeinfrastruktur für Fahrrad- und Transport-Bike-Verkehr, etc sowie die Radwegesicherheit soll in der mittelfristigen Finanzplanung eingeplant werden.
Digitalisierung und Breitbandausbau
Anregung zur regelmäßigen Information zur Digitalisierung wird zur Kenntnis genommen.
Bedarfsplanung Arbeitsausstattung Bauhof
Eine Übersicht der Fahrzeuge im Bauhof ist vorhanden, wird jährlich aktualisiert und fortgeschrieben. Eine Information im ASU wird eingeplant.
ÖPNV
Sachvortrag durch das Amt für Mobilität erfolgte in der heutigen Sitzung.
Oria-Platz,
Im Laufe des Jahres 2023 soll eine Berichterstattung durch die Verwaltung erfolgen hinsichtlich der Ausarbeitung einer konkreten Planung für 2023 und über Ergebnisse der Kontaktaufnahme mit potenziellen Bewirtern und Food Trucks
Anbindung des Stadtteiles Oberkirneck
Untersuchung und mögliche Lösungsansätze unter Einbindung der Bundesstraßenverwaltung.
Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt Lorch für das Haushaltsjahr 2023 sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung Stadt Lorch für das Wirtschaftsjahr 2023 mit Finanzplan und Investitionsprogramm 2022 bis 2026 (3. Lesung)
Nachdem der Gemeinderat beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt über die haushaltswirksamen Anträge zum Haushaltsplan 2023 mit Finanzplan und Investitionsprogramm 2022 bis 2026 Beschluss gefasst hatte, wurde einstimmig die am 15.12.2022 eingebrachte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 mit Finanzplan und Investitionsprogramm 2022 bis 2026 beschlossen.
Kostenneuberechnung - Kreisverkehr Stuttgarter Straße-Wilhelmstraße-K3313
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 (GR18/30) die Arbeiten zum Bau
des RÜ7A, zur Erhöhung der Aimersbacheinfassungswände und des Kreisverkehrs an der Stuttgarter Straße-Wilhelmstraße nicht vergeben, die Ausschreibung wurde aufgehoben.
Im Jahr 2020/2021 wurde das RÜ7 gebaut und im Jahr 2021/2022 die Erhöhung der Aimersbachwände.
Der Kreisverkehr wurde im Jahr 2019 für das Förderprogramm für den kommunalen
Straßenbau angemeldet. Die Kostenberechnung betrug inkl. aller Nebenkosten
2.142.888,30 € einschließlich MwSt. Bis 31.12.2023 hat die Stadt Zeit, um einen finalen Förderantrag zu stellen.
Die SPD-Fraktion verlas eine Stellungnahme, in der sie die Überlegung begründete, dass im Hinblick auf viele andere zwingend notwendige Investitionsmaßnahmen in der Stadt (Hochwasserschutz, Kinderbetreuung, Sanierungen, Energiemaßnahmen, Digitalisierung ….) das Projekt Kreisverkehr vorerst nicht weiter vorangetrieben werden sollte. Die FWV bat zusätzlich zur Kostenneuberechnung um die Vorlage von Unfallstatistiken im Bereich des Kreisverkehrs. Die CDU-Fraktion bat um eine aktualisierte Kostenschätzung, um eine aussagekräftige Grundlage für die kommenden Beratungen zu haben.
Nach ausführlicher Aussprache folgte das Gremium dem erweiterten Beschlussantrag einstimmig:
- Das Büro Haisch ist mit der Aktualisierung der Kostenberechnung beauftragt
- Unfallstatistiken im Bereich des angedachten Kreisverkehrs sind einzuholen
- Aufbereitung von Projekten, die in den kommenden Jahren anstehen und noch nicht etaisiert sind.
Nach Vorlage dieser Ergebnisse wird der Gemeinderat über das Projekt Kreisverkehr erneut beraten.
Hochwasserschutz Götzenbach
Ausbaubereich Nord, Wilhelmstraße bis Ofengasse -Vergabe
Die Bauarbeiten wurden am 12.12.2022 öffentlich ausgeschrieben.
Die Vergabe der Arbeiten für den Hochwasserschutz Götzenbach in Höhe von 1.792.521,40 € brutto erfolgt an die Firma Hans Ebert GmbH aus Abtsgmünd-Pommertsweiler.
Bauhof Fahrzeuge- Ersatzbeschaffung Transporter
Der Gemeinderat der beschloss bei einer Stimmenthaltung einstimmig die Ersatzbeschaffung eines Transporters mit Doppelkabine und Kipper für den Bauhof und beauftragt. Der Lieferauftrag geht an das TruckCenter Weller zur Lieferung des Neufahrzeug Renault Master für 47.124 € einschließlich MwSt.
Teilnahme an den Bündelausschreibungen für den kommunalen Erdgasbedarf im Rahmen der 14. Bündelausschreibung 2024
Analog dem Verfahren in der Vergangenheit, folgte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und stimmte zu, dass sich die Stadtverwaltung Lorch an der 14.Bündelausschreibung 2024 und weiterer Bündelausschreibungen für den kommunalen Erdgasbedarf der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg ab dem 01.01.2024 beteiligt. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt Lorch zum 01.01.2024 zu beauftragen. Der Gemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an die Gt-Service GmbH, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
Die Stadtverwaltung Lorch verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als
für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme von dem
Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der
Vertragslaufzeit.
Die Stadtverwaltung Lorch wird beauftragt, im Rahmen der Bündelausschreibungen für alle Abnahmestellen Erdgas mit einem Anteil von 10 % Bioerdgas auszuschreiben zu lassen.
Spenden für die Stadt Lorch – Annahmeerklärung durch den Gemeinderat
Die im zweiten Halbjahr 2022 entgegengenommenen Geldspenden in Höhe von 20.672,00 Euro und ähnlichen Zuwendungen (Sachspende in Höhe von 628,20 Euro) werden gem. § 78 Abs. 4 GemO für die Stadt Lorch zur Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend § 1 Abs. 2 GemO durch einstimmigen Gemeinderatsbeschluss angenommen.
Bekanntgaben
Eine gemeinsame Ausstellung mit dem Künstler Jan Hendrik Pelz, der Stadt und dem Freundeskreis Kloster Lorch mit dem Thema „An inner Place“ findet im Kloster sowie in der Zeit vom 2. April bis 10. April im Bürgerhaus Lorch statt. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen. Weitere Informationen folgen.
Bürgermeisterin Marita Funk gibt den Beschluss des in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 19.01.2023 gefassten Beschlusses (TOP 3) wie folgt bekannt:
- Der Gemeinderat nimmt die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe eines Konzessionsvertrages für den Bau und Betrieb von Leitungen zur Gasversorgung in der Stadt Lorch gem. § 46 EnWG zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat nimmt aufgrund der eingeholten Stellungnahme des Herrn Rechtsanwaltes Kai-Markus Schenek (iuscomm Rechtsanwälte, Stuttgart) nach § 107 GemO zur Kenntnis, dass durch den Abschluss des Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH, Stuttgart die Aufgaben der Stadt Lorch nicht gefährdet sind und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Stadt Lorch und ihrer Einwohner gewahrt sind.
- Der Gemeinderat stimmt nach Vorlage des Beschlusses des Gemeinderats an die Kommunalaufsicht
dem Abschluss des beiliegenden Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet zwischen der Netze BW GmbH und der Stadt Lorch zu. Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2043.
Verschiedenes
Ein Stadtrat richtet seinen Dank für die Erneuerung von Beschilderungen im Stadtgebiet an den städtischen Bauhof
Zur Frage ob und bis wann die Stadt neue Grundsteuerhebesätze errechnen und erheben wird, informiert die Verwaltung darüber, dass dies erst möglich sei, wenn eine ausreichende Anzahl neuer Bescheide vom Finanzamt vorliegt. Diessei als Grundlage zur Berechnung der neuen Hebesätze notwendig, da das Grundsteuerreformgesetz aufkommensneutral erfolgen soll.