
Dienstleistungen A - Z
Unter Dienstleistungen A - Z finden Sie eine Vielzahl wichtiger kommunaler und staatlicher Verwaltungsdienstleistungen und Vorgänge. Sie werden u. a. darüber informiert, an welche Stelle Sie sich wenden können, welche Unterlagen erforderlich sind oder welche Kosten entstehen.
Häufig gesuchte Dienstleistungen:
Steueramt
- Vergnügungssteuer
Anmeldung von Spielgeräten (47,4 KiB)
Abmeldung von Spielgeräten (47,2 KiB)
Steuererklärung (117,1 KiB)
Ordnungsamt
- Verkehrsrechtliche Anordnung
Baumaßnahmen
Ausnahmegenehmigung
Kasse
- SEPA-Lastschriftmandat (105,6 KiB) (früher Einzugsermächtigung)
Ausweispapiere
Einwohnerwesen
Über die A - Z-Liste können Sie eine Vorauswahl nach dem Anfangsbuchstaben der von Ihnen gesuchten Dienstleistung treffen.
Verleih von Gewichten beantragen
Die Eichämter in Baden-Württemberg halten an verschiedenen Orten Gewichte bereit, die Sie für unterschiedliche Zwecke ausleihen können.
Es gibt Gewichtssätze mit Gewichten von 1 kg, 2 kg, 5 kg und 10 kg sowie einzelne Gewichtstücke von 20 kg, 50 kg, 200 kg und 500 kg.
Bei der Eichung von größeren Industrie- und Fahrzeugwaagen müssen Sie unter Umständen Prüfgewichte bereitstellen bzw. den Transport von Prüfgewichten und im Einzelfall die Bereitstellung eines Belastungsfahrzeugs organisieren.
Zuständige Stelle
Die zum Regierungspräsidium Tübingen zugehörenden Eichämter
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie stimmen den Vertragsbedingungen des Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg zu. Diese erhalten Sie vor der Antragstellung bei den Eichämtern.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie den Verleih von Gewichten formlos bei der zuständigen Stelle.
Sobald der vollständige Antrag vorliegt, wird mit Ihnen ein möglicher Abhol- und Rückgabetermin vereinbart.
Hinweis: Unter gewissen Umständen kann es effizienter sein, ausgeliehene Gewichte dem nächsten Nutzer direkt zu übergeben. Dadurch können Sie Zeit und Fahrstrecke einsparen, weil Sie die Gewichte nicht ins Eichamt zurückbringen müssen. Das Eichamt ist bei der Organisation des Verleihs behilflich.
Fristen
zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Für größere Mengen von Gewichten ist eine vorherige Absprache mit dem Eichamt empfehlenswert.
So stellen Sie sicher, dass Ihnen zum entsprechenden Zeitpunkt ausreichend Gewichte zur Verfügung stehen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der aktuell gültigen Entgeltregelung des Eich- und Beschusswesen.
Bearbeitungsdauer
kurzfristig
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium und das Regierungspräsidium Tübingen haben dessen ausführliche Fassung am 20.01.2021 freigegeben.