
Dienstleistungen A - Z
Unter Dienstleistungen A - Z finden Sie eine Vielzahl wichtiger kommunaler und staatlicher Verwaltungsdienstleistungen und Vorgänge. Sie werden u. a. darüber informiert, an welche Stelle Sie sich wenden können, welche Unterlagen erforderlich sind oder welche Kosten entstehen.
Häufig gesuchte Dienstleistungen:
Steueramt
- Vergnügungssteuer
Anmeldung von Spielgeräten (47,4 KiB)
Abmeldung von Spielgeräten (47,2 KiB)
Steuererklärung (117,1 KiB)
Ordnungsamt
- Verkehrsrechtliche Anordnung
Baumaßnahmen
Ausnahmegenehmigung
Kasse
- SEPA-Lastschriftmandat (105,6 KiB) (früher Einzugsermächtigung)
Ausweispapiere
Einwohnerwesen
Über die A - Z-Liste können Sie eine Vorauswahl nach dem Anfangsbuchstaben der von Ihnen gesuchten Dienstleistung treffen.
Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.