
Dienstleistungen A - Z
Unter Dienstleistungen A - Z finden Sie eine Vielzahl wichtiger kommunaler und staatlicher Verwaltungsdienstleistungen und Vorgänge. Sie werden u. a. darüber informiert, an welche Stelle Sie sich wenden können, welche Unterlagen erforderlich sind oder welche Kosten entstehen.
Häufig gesuchte Dienstleistungen:
Ordnungsamt
- Verkehrsrechtliche Anordnung
Baumaßnahmen
Ausnahmegenehmigung
Kasse
- SEPA-Lastschriftmandat (105,6 KiB) (früher Einzugsermächtigung)
Ausweispapiere
Einwohnerwesen
Über die A - Z-Liste können Sie eine Vorauswahl nach dem Anfangsbuchstaben der von Ihnen gesuchten Dienstleistung treffen.
Breitbandvorhaben - Mitfinanzierung beantragen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung kommunale Breitbandvorhaben, die nach dem Breitbandförderprogramm des Bundes gefördert werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
Referat 73 - Digitale Infrastruktur
Postfach 10 34 65
70029 Stuttgart
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzung einer Mitfinanzierung durch das Land ist das Vorliegen eines Zuwendungsbescheides des Bundes.
Verfahrensablauf
Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.
Reichen Sie neben dem vollständig ausgefüllen Antragsformular die erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Kopien
- des Antrags auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie und dessen Finanzierungsplan
- des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erteilten Zuwendungsbescheids mit Anlagen
- öffentlich-rechtlicher Vertrag beziehungsweise die unterzeichnete Kooperationserkärung nach Nummer 4.1 Bundesbreitbandrichtlinie
- Dokumentation der Infrastruktur gemäß den GIS-Nebenbestimmungen Baden-Württemberg (GIS-NBest BW)
Kosten
keine
Antragstellung und Beratung sind kostenlos.
Sonstiges
Wann Sie die Bundesförderung vorrangig beantragen müssen, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden für den geförderten Breitbandausbau.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.02.2021 freigegeben.