
Dienstleistungen A - Z
Unter Dienstleistungen A - Z finden Sie eine Vielzahl wichtiger kommunaler und staatlicher Verwaltungsdienstleistungen und Vorgänge. Sie werden u. a. darüber informiert, an welche Stelle Sie sich wenden können, welche Unterlagen erforderlich sind oder welche Kosten entstehen.
Häufig gesuchte Dienstleistungen:
Steueramt
- Vergnügungssteuer
Anmeldung von Spielgeräten (47,4 KiB)
Abmeldung von Spielgeräten (47,2 KiB)
Steuererklärung (117,1 KiB)
Ordnungsamt
- Verkehrsrechtliche Anordnung
Baumaßnahmen
Ausnahmegenehmigung
Kasse
- SEPA-Lastschriftmandat (105,6 KiB) (früher Einzugsermächtigung)
Ausweispapiere
Einwohnerwesen
Über die A - Z-Liste können Sie eine Vorauswahl nach dem Anfangsbuchstaben der von Ihnen gesuchten Dienstleistung treffen.
Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz - Anerkennung beantragen
Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung.
Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.
Achtung: Da im Bereich der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten kein Gütesiegelsystem
für die Qualität der Bildungsarbeit etabliert ist, gibt es für Anbieter dieser Qualifizierungsmaßnahmen ein gesondertes Anerkennungsverfahren.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Karlsruhe
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Bildungseinrichtung
- besteht seit mindestens zwei Jahren am Markt,
- plant, organisiert und führt Lehrveranstaltungen systematisch durch,
- legt ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der Bildungsarbeit vor, das vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg anerkannt und veröffentlicht ist, und
- plant Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular.
Wenn die zuständige Stelle Ihre Einrichtung anerkennt, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Lehnt sie die Anerkennung ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
bis zum 31. August eines Jahres
Erforderliche Unterlagen
Nachweise, die die Voraussetzungen belegen
Kosten
Die allgemeine Anerkennung erfolgt unbefristet und wird mit der Auflage verbunden, mit dem Ende der Laufzeit des Gütesiegels dessen Verlängerung nachzuweisen.
Sie kostet
- EUR 150,00, wenn Sie ein vom Wirtschaftsministerium bereits zugelassenes Gütesiegel nachweisen.
- je nach Aufwand bis zu EUR 1.200,00 für die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Gütesiegels, wenn es vom Wirtschaftsministerium noch nicht zugelassen ist.
Die gesonderte Anerkennung im ehrenamtlichen Bereich erhalten Sie für 3 Jahre. Sie kostet EUR 280,00.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Antragseingang
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 28.07.2021
Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg