
Dienstleistungen A - Z
Unter Dienstleistungen A - Z finden Sie eine Vielzahl wichtiger kommunaler und staatlicher Verwaltungsdienstleistungen und Vorgänge. Sie werden u. a. darüber informiert, an welche Stelle Sie sich wenden können, welche Unterlagen erforderlich sind oder welche Kosten entstehen.
Häufig gesuchte Dienstleistungen:
Ordnungsamt
- Verkehrsrechtliche Anordnung
Baumaßnahmen
Ausnahmegenehmigung
Kasse
- SEPA-Lastschriftmandat (105,6 KiB) (früher Einzugsermächtigung)
Ausweispapiere
Einwohnerwesen
Über die A - Z-Liste können Sie eine Vorauswahl nach dem Anfangsbuchstaben der von Ihnen gesuchten Dienstleistung treffen.
Baustelleninformationssystem des Landes Baden-Württemberg nutzen
Das Baustelleninformationssystem des Landes Baden-Württemberg informiert Sie über
- Tages- und Dauerbaustellen auf Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerorts und
- Arbeitsstellen mit Vollsperrungen sowie den damit verbundenen Umleitungsempfehlungen
Sie können sich über Art und Dauer der Arbeitsstellen sowie über die damit verbundenen Einschränkungen durch die Arbeitsstelle informieren (zum Beispiel für Schwertransporte).
Die Baustellen können auch in der VerkehrsInfo-BW-App betrachtet werden. Dort stehen auch weitere umfangreiche Verkehrsinformationen in Echtzeit für die Nutzer bereit.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie finden die von Baustellen betroffenen Straßen über die
- Suche mit der Karte,
- Auswahl der Autobahn- oder Bundesstraßennummer,
- Angabe eines Regierungsbezirkes oder Landkreises.
Vollsperrungen werden größtenteils mit Angabe einer Umleitungsempfehlung aufgeführt.
Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen der Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg werden anhand der vier Regierungsbezirke aufgelistet.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.01.2021 freigegeben.