
Dienstleistungen A - Z
Unter Dienstleistungen A - Z finden Sie eine Vielzahl wichtiger kommunaler und staatlicher Verwaltungsdienstleistungen und Vorgänge. Sie werden u. a. darüber informiert, an welche Stelle Sie sich wenden können, welche Unterlagen erforderlich sind oder welche Kosten entstehen.
Häufig gesuchte Dienstleistungen:
Steueramt
- Vergnügungssteuer
Anmeldung von Spielgeräten (47,4 KiB)
Abmeldung von Spielgeräten (47,2 KiB)
Steuererklärung (117,1 KiB)
Ordnungsamt
- Verkehrsrechtliche Anordnung
Baumaßnahmen
Ausnahmegenehmigung
Kasse
- SEPA-Lastschriftmandat (105,6 KiB) (früher Einzugsermächtigung)
Ausweispapiere
Einwohnerwesen
Über die A - Z-Liste können Sie eine Vorauswahl nach dem Anfangsbuchstaben der von Ihnen gesuchten Dienstleistung treffen.
Vereinsregister - Einsicht nehmen
Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.
Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.
Hinweis: In das Vereinsregister werden auch der Name und der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung eingetragen.
Onlineantrag und Formulare
- Vereinsregister Das elektronische Vereinsregister enthält derzeit Daten für die Amtsgerichtsbezirke Freiburg, Mannhein, Ulm und Stuttgart.
Zuständige Stelle
für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat
Hinweis: Die Vereinsregister sind bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren.
Verfahrensablauf
Nachdem die Vereinsregister digitalisiert wurden, können Sie jetzt bequem über das Registerportal online Einsicht nehmen.
Alternativ dazu können Sie in der Geschäftsstelle des Registergerichts Einsicht nehmen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Digitalisiertes Vereinsregister:
- Online-Einsichtnahme: kostenlos
- Datenabruf je Registerblatt EUR 4,50
- Datenabruf von Dokumenten je Datei EUR 1,50
Hinweis: Voraussetzung für einen Datenabruf ist eine vorherige Registrierung.
Nicht-digitalisiertes Vereinsregister:
- Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle: kostenlos
- je Ausdruck: EUR 10,00
- je beglaubigte Kopie: EUR 20,00
Rechtsgrundlage
- § 79 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Einsicht in das Vereinsregister)
- Anlage zum Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) Hauptabschnitt 1 Abschnitt 4 Nrn. 1140 f.
- Anlage 1 zum Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) Hauptabschnitt 7 Nrn. 17000 f.
Freigabevermerk
Stand: 28.06.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg