
Dienstleistungen A - Z
Unter Dienstleistungen A - Z finden Sie eine Vielzahl wichtiger kommunaler und staatlicher Verwaltungsdienstleistungen und Vorgänge. Sie werden u. a. darüber informiert, an welche Stelle Sie sich wenden können, welche Unterlagen erforderlich sind oder welche Kosten entstehen.
Häufig gesuchte Dienstleistungen:
Steueramt
- Vergnügungssteuer
Anmeldung von Spielgeräten (47,4 KiB)
Abmeldung von Spielgeräten (47,2 KiB)
Steuererklärung (117,1 KiB)
Ordnungsamt
- Verkehrsrechtliche Anordnung
Baumaßnahmen
Ausnahmegenehmigung
Kasse
- SEPA-Lastschriftmandat (105,6 KiB) (früher Einzugsermächtigung)
Ausweispapiere
Einwohnerwesen
Über die A - Z-Liste können Sie eine Vorauswahl nach dem Anfangsbuchstaben der von Ihnen gesuchten Dienstleistung treffen.
Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
Inhalt:
- Informationen über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute.
- Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Geschäftsleben wichtig sind, beispielsweise die Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.
Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet
Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Benötigen Sie keinen Ausdruck beziehungsweise keine Datei, sondern nur die Information an sich, können Sie die Daten online abrufen: Registrieren Sie sich kostenlos beim Registerportal und rufen Sie anschließend die Daten ab.
- Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen:
- Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
- Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.
Der Auszug kann Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr auch elektronisch übermittelt werden. Eine Übermittlung als einfache E-Mail ist allerdings nicht möglich. Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Registergericht.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Wenn Sie die Daten online abrufen:
- Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
- Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je abgerufener Datei
Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen
- und in Papierform möchten:
- für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
- für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00
- und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
- für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
- für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00
Rechtsgrundlage
- § 9 des Handelsgesetzbuchs (HGB) (Einsichtnahme in das Handelsregister)
- § 30a der Handelsregisterverordnung (HRV) (Ausdrucke)
- Nr. 17000 bis 17003 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2 des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
- Nr. 1140 und 1141 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG)
Freigabevermerk
Stand: 06.05.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg