Barrierefreiheit
Internet heute
Zu geringe Kontraste, zu kleine Schriften, verwischte Farben und winzige Schaltflächen für Mausklicks
machen nicht nur behinderten, sondern auch älteren Menschen den Umgang mit dem Computer schwer oder gar
unmöglich. Das Behindertengleichstellungsgesetz vom 1. Mai 2002 legt fest, dass auch behinderten
Menschen in Zukunft freier Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse geschaffen werden muss.
Was sagt das neue Gesetz? (Auszug §1)
"Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu
verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft
zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen."
§ 11 Barrierefreie Informationstechnik (Auszug aus §11)
Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte
und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen,
die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maβgabe der nach Satz 2 zu
erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen
grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. ...
Was heißt das in der Praxis?
Die Website wird anhand der Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) so umgestaltet,
dass die jeweilige Beeinträchtigung mit bestimmten Hilfsmitteln kompensiert werden kann. So dass...
• Geringer Sehbeeinträchtigte mit Hilfe einer veränderbaren Bildschirmauflösung oder eines
gröβeren Schriftgrades die Website auf ihre Bedürfnisse anpassen können.
• Blinde und stark Sehbehinderte die Möglichkeit nutzen können, sich die Inhalte von einem
sogenannten "Screenreader" (Bildschirm-Vorleser) "sichtbar, d.h. vorlesbar" machen zu lassen.
• Körperbehinderte mit motorischen Problemen alternative Eingabegeräte (Maus, Tastatur)
nutzen können