Wasserzählerablesung 2017
Es kommt kein Ableser mehr vorbei.
In den nächsten Tagen wird Ihnen ein Selbstablesebrief zugestellt.
Wir bitten Sie, Ihre Zählerstände bis zum 31.12.2017 abzulesen und der Stadtverwaltung Lorch bis spätestens 08.01.2018 zu melden.
Sollte keine Meldung des Zählerstandes eingehen, wird der Verbrauch geschätzt.
Voraussichtlich im Februar 2018 erfolgt dann die Jahresendabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2017, bei der alle bereits bezahlten Abschlagszahlungen verrechnet werden.
Die neuen künftigen Abschlagsbeträge sind in der Jahresrechnung 2017 aufgeführt und jeweils zu den Terminen 31. März, 30. Juni und 30. September 2018 zur Zahlung fällig
(Erstellt am 18. Dezember 2017)